this post was submitted on 18 Nov 2024
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[–] FJW@discuss.tchncs.de 6 points 4 days ago (5 children)

So wie die Presse das jetzt beschreibt klingt das in der Tat so, als wäre da große Skepsis begründet. Ich verweise aber auch auf das, was ich hier schon schrieb: Die Presse ist häufig entsetzlich schlecht darin, über Prozesse zu berichten. Ich war jetzt leider nicht in der Lage da ein Aktenzeichen oder Urteil zu finden (vermutlich auch einfach noch nicht draußen?), insofern würde ich vor der Lektüre des Selben beim Griff zu den Mistgabeln deutlich zur Vorsicht raten. Es ist nicht unmöglich, dass hier mal wieder gravierend Kontext fehlt, der die Entscheidung nachvollziehbar machen könnte!

[–] JoKi 6 points 4 days ago* (last edited 4 days ago) (1 children)

Ich zweifel nicht daran, dass das Urteil rechtlich und fachlich korrekt gesprochen wurde.

Die Kritik der lokalen Zeitung richtet sich vor allem an den Deal zur Verkürzung des Verfahrens und an Aussagen des Richters, die in einem Artikel (leider hinter Paywall) so beschrieben werden:

Auch die Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Angeklagten reichten nicht aus, sagte Hauser, der sich gegen den angeblichen Vorwurf von Medien wehrte, dass das Gericht auf dem rechten Auge blind sei – "das war die Kammer nie und wird es auch nie sein". Auch die Staatsangehörigkeit des Opfers spiele keine Rolle. Hauser war aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Opfer seit 2013 "auf Kosten des Steuerzahlers hier gelebt" habe und "seit 2017 ausreisepflichtig gewesen" sei. Hauser geht von einer "Tatprovokation" des Getöteten aus: B. habe E. und andere auf der Straße provoziert mit Aussagen wie "Ihr scheiß Deutschen", "Ihr Nazis oder so was in der Richtung" (Hauser). Daraufhin sei E. Mahdi B. in dessen Wohnung gefolgt – wo er ihn erschoss.

[–] FJW@discuss.tchncs.de 5 points 4 days ago (1 children)

Okay, bei dem Spruch werde ich einerseits skeptisch, in welchem Kontext er fiel, aber doch auch inwieweit da die Kammer wirklich unbefangen war…

Eine Revision von Seiten der Nebenklage sieht hier von vorneherein nicht aussichtslos aus und vor dem Hintergrund, dass das fragliche LG nur eine Strafkammer hat, ginge das im Falle einer Zurückverweisung an ein anderes Gericht… Das könnte durchaus noch spannend werden…

[–] JoKi 2 points 4 days ago (1 children)

Mit Blick auf den Fall werfen die "Hinweise" des Richters für mich Fragen auf:

-Wenn die vorherige Situation des Opfers für den Richter so wichtig ist, muss ich dann davon ausgehen, dass sie für den Täter auch relevant gewesen sein soll? -Wenn das der Fall wäre, müsste der Täter das Opfer dann schon vor Tat gekannt haben, bzw. von dessen Lebensumstände gewusst? -Und wenn der Täter davon wusste, wäre das nicht eher ein belastendes Indiz.

Wenn es für den Fall keine Relevanz hat, sind die Aussagen des Richters für dessen Position ziemlich unpassend. Denn all das war für die Tat selbst unerheblich.

[–] FJW@discuss.tchncs.de 4 points 4 days ago

Ich bin auch skeptisch, deswegen will ich da den gesamten Zusammenhang: Wenn der Richter da von der Presse zu den Lebensumständen des Opfers ausgefragt wurde, will ich nicht ausschließen, dass da ein Halbsatz fällt, den man dann natürlich wunderbar aus dem Zusammenhang reisen kann…

Und an der Stelle misstraue ich unserer Presse halt genug um dem Richter hier die Unschuldsvermutung zuzugestehen…

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