ich_iel
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Und du bist also von einer der Straßenverkehrsbehörden und weißt es besser. Verstehe.
Wer Blitzerapp benutzt sollte den Führerschein abgeben, weil offensichtlich unfähig und/oder unwillens ein Kfz den Regeln entsprechend zu führen.
Du weißt offensichtlich nicht wie Behörden arbeiten. Gerade die Behörden in kleinen Kreisen halten sich selbst nicht an Vorschriften bzw. arbeiten schlampig. Aber ist ja auch egal, fahrt ruhig weiter Fahrrad auf dem Bürgersteig oder über Zebrastreifen. Von Autofahrern die regelmäßig längere Strecken fahren kommt irgendwie selten so ein radikaler Bullshit.
Nachtrag: Ich habe das Gefühl hier denken Leute, dass die Blitzerapp Porschefahrern dazu dient, kurz vor dem Blitzer am Kindergarten von 250 auf 30 abzubremsen. Aber nicht jeder hat einen Tempomat oder ein HUD. Permanent auf den Tacho zu glotzen um bloß nicht 56 kmh zu fahren gefährdet die Sicherheit mehr als ein dauerhafter Blick auf die Straße mit leichten Abweichungen der Geschwindigkeit. Das sind die Situationen wo der Blitzerwarner wohl am meisten hilft. Sicher, auch Gewohnheitsraser nutzen sowas, aber dann reicht es aus wenn ein Blitzer mal nicht vermerkt ist...
Kommentar: "Führerschein abgeben, weil offensichtlich unfähig und/oder unwillens ein Kfz den Regeln entsprechend zu führen"
OP: "Radikaler Bullshit" - und wirft dann vor "weiter Fahrrad auf dem Bürgersteig oder über Zebrastreifen" zu fahren.
Darf ich vorstellen: Das Strohmann-Argument
Und was an der Forderung, man möge sich doch an Regeln halten "radikal" sein soll, würde mich auch interessieren.
Klar, nicht jeder hat ein Auto, das einen Tempomat hat (bei dem Firmenwagen den ich nutzen muss fahre ich sogar bewusst ohne, weil der dann auch allen möglichen anderen Schnickschnack aktiviert und ständig Gefahrenbremsungen auf freier Strecke machen möchte). Trotzdem kann jeder - auch ohne permanent auf den Tacho zu schauen - innerhalb der durch Blitzer usw. gewährten Toleranzen fahren. Gerade "Autofahrern die regelmäßig längere Strecken fahren" sollten doch dafür ein Gefühl entwickeln können.
darf ich fragen was dein firmenwagen für einer ist? deine probleme mit dem tempomat kommen mir bekannt vor, aber es wäre auch nicht schlecht, wenn ich da unrecht hätte... 😬
Das ist ein Tesla 3
Innerstädtisch und auf engeren Straßen ist der Tempomat völlig unbrauchbar, weil recht oft nichtvorhandene Hindernisse "erkannt"werden.
Außerorts muss man auch sehr aufpassen - besonders wenn man Fahrzeuge hinter sich hat, lass ich das Ding lieber aus.
damit hat sich mein verdacht leider bestätigt, der spurhalteabstandstempomat macht manchmal dinge die dürfen nicht passieren. es ist echt zum kotzen.
Das hat weniger mit dem rhetorischen Mittel zu tun, dass du übrigens auch völlig falsch interpretierst oder erkennst. (Es geht hier nicht um einen fiktiven Dritten und die Widerlegung eines Scheinargumentes - es ist ad hominem.) Es wird aber anscheinend unterstellt, dass jeder der eine BlitzerApp nutzt
Man kann ein Gefühl für Geschwindigkeit haben - aber nicht auf Blitzerniveau. Wenn man 55 statt 50 fährt, dann genügt das nach "Abzug der Toleranz" schon für ein Bußgeld. Im Straßenverkehr und insbesondere bei allgemein angepasster Fahrweise dürfte das aber keine Rolle spielen. Ja, es sind 5m mehr Bremsweg, aber 25m sind im Zweifelsfall auch schon zu lang (bei Kontakt) bzw. zu kurz (um zu reagieren). Daher auch angepasste Fahrweise, aber in beide Richtungen. Man zieht ja nicht mit 70 innerorts durch enge uneinsehbare Kurven, sonst sind Blitzer das geringste Problem.
Was glaubst du denn warum Fahrradfahrer auf Bürgersteigen fahren? Sicher weil sich sich die ganzen heiligen Vielfahrer so penibel an die Verlehrsrwgeln halten. Zebrastreifen hast du dich als Autofahrer übrigens mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern, also knapp über Schrittgeschwindigkeit. Denk dran wenn du das nächste mal wieder mit deiner rechtschaffenden Geschwindigkeit drüber ballerst. Hoffe die sagt dir die Blitzerapp auch an. Scheinst es ja zu brauchen.
Ich bin btw auch hauptsächlich mit dem Auto unterwegs.
interessant, deine Definition von mäßige Geschwindigkeit kannte ich noch nicht. Und komisch, die StVO kennt sie so auch nicht 😰.
Das erklärt natürlich einiges wenn sich Radfahrer eigene Regeln ausdenken. Aber scheinheilig auf andere zeigen 😂. Auch die Vorschrift, dass man sich langsam jedem unbenutzten Zebrastreifen nähern muss wie einem Stoppschild, war mir bisher neu. Ich glaube das ist eher das Problem: man sollte zumindest die Regeln kennen wenn man sie für sich selbst auslegen möchte und keine Definitionen auswürfeln oder raten. Vielleicht erst mal nen Führerschein haben, das hilft um dabei ernst genommen zu werden. So wirst du hoffentlich keinen haben weil du sonst ein permanentes Verkehrshindernis bist und zusätzliche gefährliche Situationen provozierst.
Wow sobald es um Fahrräder geht denken die sich eigene regeln aus, nicht so wie du der 3minuten früher zu Hause sein muss und deswegen die Raser app brauch.
Ganz ruhig. Schnapp dir deinen Inhalator, nimm deine Herztabletten, lies vielleicht mal alle Kommentare und verarbeite sie erst einmal inhaltlich, kleiner Wutbürger 😂
Gefährliche Situationen für dich, weil du rasen musst? Auch für dich gilt StVO §1.
Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) ist eine, gegenüber der Ausgangsgeschwindigkeit, deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit. Damit soll nach § 8 Abs. 2 StVO derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird.
Zebrastreifen gibt es vornehmlich in 30er und 50er Zonen. Die Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen bringt dich dann wohin? Nunja, dich bringt sie ja scheinbar zur Weißglut. Es gibt in der StVO keine Unterscheidung zwischen einem benutzten und unbenutzte Zebrastreifen. Kein Wunder ist dir das neu, denn offensichtlich bist du derjenige der sich die Regeln ausdenkt.
Vielleicht solltest du dein Verhalten im Straßenverkehr nochmal überdenken, bevor du dich oder jemand anderen verletzt.
Lies vielleicht selbst noch mal was du geschrieben hast und nimm die Spekulation und eigene Interpretation raus, dann kommen wir vielleicht weiter. Und lies insbesondere mal §3 (2) und §26 (1) wörtlich, d.h. so wie es da steht und nicht wie du es für dich auslegst.
§26 (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Ich habe die relevanten Formulierungen für dich markiert. So viel zu "gibt keine Unterscheidung". Willst du dich noch länger lächerlich machen mit wilden Behauptungen statt selbst zu prüfen bevor du was schreibst?
§3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Was ganz klar gegeben ist, wenn du mit Schrittgeschwindigkeit auf jeden unbenutzten weit einsehbaren Überweg zufährst.
Und dass Anhaltebereitschaft signalisieren (gerade von 50 kmh) keine spontane Vollbremsung auf Schrittgeschwindigkeit bedeuten muss (sofern es nicht 25m vor dem "bewarteten" Überweg ist), dürfte dir auch klar sein, oder? Oft genug reicht es vom Gas zu gehen oder leicht zu bremsen.
Point taken
Ein Glück hab ich das nicht geschrieben, sondern dass es knapp drüber ist. Was es nunmal ist wenn du bei 30 auch nur leicht bremst.
Habe ich ebensowenig behauptet oder gefordert.