this post was submitted on 04 Oct 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Da es hier um eine "rebellische" Frau geht wäre ich ja eher überrascht, wenn die nicht Vergewaltigung bis zur Zwangsschwängerung durch irgendwen als "medizinische Versorgung" betrachten...
Aber wäre die Vergewaltigung dann nicht auch außerehelicher Verkehr? Ach Moment nein, der Gefängniswärter macht das natürlich im Auftrag seines Gottes, das ist dann ok.
Unsere imaginären Freunde haben die ganze Welt vor die Hunde gebracht :/
Alternativ wird die an den Vergewaltiger Zwangsverheiratet, dann ist das auch keine Vergewaltigung mehr, sondern ganz normaler ehelicher Verkehr. Muss man wissen und so.
Und jetzt ist mir schlecht, weil ich genau weiß, dass viel zu viele wirklich so denken...
Naja, und die Frau wird dann zur Strafe für den außerehelichen Verkehr nochmal ausgepeitscht.