this post was submitted on 23 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

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founded 2 months ago
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[–] NotAnonymousAtAll 3 points 2 weeks ago (3 children)

Kontroverse Meinung:

Opt-In bei Organspenden ist kompletter Irrsinn.

Opt-Out ist immer noch falsch.

Es sollte in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft nicht erlaubt sein, die Überlebenschancen anderer Menschen aufgrund von diffusen Ängsten und Aberglauben zu verringern.

Außerdem: Eine Leiche ist ein Gegenstand, keine Person. Persönlichkeitsrechte sind irrelevant, da die fragliche Person zum relevanten Zeitpunkt nicht mehr existiert.

[–] oberstoffensichtlich 7 points 2 weeks ago (2 children)

Andere Besitztümer einer Person werden nach ihrem Tod auch nicht direkt enteignet. Insofern sollte eine Person auch über den Verbleid ihres Körpers entscheiden können.

[–] NotAnonymousAtAll 1 points 2 weeks ago

Den Gegenstand erbt irgendjemand. Die verstorbene Person darf mit entscheiden wer das ist, mehr nicht.

Es existieren bereits strenge Regeln dafür was für die Erben erlaubt ist mit Leichen zu machen und was nicht. Der Sprung von da zur Teil-Enteignung ist nicht allzu weit.

Grundgesetz Artikel 14

Eigentum, Erbrecht, Enteignung

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

(Hervorhebung von mir)

Zum Thema "Abwägung der Interessen":

Es ist für mich nicht nachvollziehbar warum bei diesem Thema für viele Menschen anscheinend "ohne das sterbe ich bald" ein schwächeres Argument ist als "ist will es aber lieber verbuddeln oder verbrennen".

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