this post was submitted on 14 Aug 2024
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Alles rund um unser aller liebstes Digitalhobby, unabhängig von Plattform und Genre.
Netiquette wird vorausgesetzt. Gepflegt wird ein respektvoller Umgang - ohne Hass, Hetze, Diskriminierung.
Es gelten die TOS von feddit.org.
Icon: Video Game Controller, erstellt von isaiah658, 11.03.2016, public domain
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Meint zumindest der Steam support und der kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Letztendlich gilt was in den AGB vereinbart wurde und ob das auch rechtlich zulässig ist (oder realistischer: was sich durchsetzen lässt), und dort ist nicht geregelt was im Todesfall passiert. Im Artikel wird konkret lediglich die Frage nach der Zulässigkeit der Weitergabe/Hinterlegung der Zugangsdaten an andere behandelt (weil das in den AGB geregelt ist) und geschlussfolgert, dass Erben in diesem Fall keine anderen sind, da sie "an die Stelle des Erblassers" treten und daher diese AGB-Klausel nicht zutrifft.