this post was submitted on 06 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Erinnert mich an die Jungs die ne Straßenbahn gekapert haben und dann Leute in der Nacht transportierten.
Und die kamen ja sogar richtig gut davon wenn ich mich korrekt erinnere, mitten in der Nacht eine Tram ist aber vielleicht auch ein bisschen was anderes als Bus tagsüber
Wurde da nicht geurteilt, dass sie die nicht gestohlen haben, weil die Bahn auf Schienen fest war?
Bei der Beurteilung, dass es kein gefährlicher Eingriff in dne Straßenverkehr war, weil es Nachts war, hat der Richter denke viel Sympathie gezeigt.
Diebstahl erfordert immer auch eine Zueignungsabsicht. Es ist also z.B. kein Diebstahl, jemandem den Autoschlüssel zu entwenden um ihn in den See zu werfen, weil man nicht die Absicht hat, ihn zu benutzen/behalten. Ähnlich könnte man auch bei der Straßenbahn argumentieren, die man ja nach der Spritztour "zurück gibt".
Das heißt allerdings nicht, dass man nicht wegen anderer Taten belangt werden könnte, oder für entstandene Schäden haftbar wäre.
Achtung: IBNEA.