troutsushi
Ich habe viele Jahre in der Bonner Innenstadt gewohnt. Mein Auto stand in der Garage in Beuel, also runde 20 min (Straßenbahn+Fußweg) entfernt.
Wenn ich das Auto brauchte, etwa für Besuche der Familie auf dem Land, Großeinkäufe, Möbel usw., bin ich mit den Öffis oder dem Rad in den anderen Stadtteil zur Garage gefahren. Alles andere ging zu Fuß oder direkt mit ÖPNV/Rad.
Seither bin ich zutiefst überzeugt vom Konzept Tokios: Für jedes auf einen Anwohner anzumeldende Auto muss ein privater Stellplatz nachgewiesen werden. Es ist eben nicht gottgegebenes Recht, in engen urbanen Gebieten den öffentlichen Raum mit Privateigentum vollzustellen.
Inzwischen wohne ich weniger zentral, aber nah genug, um mit dem Rad in die Stadt zur Arbeit zu pendeln. Und zum Mehrparteienhaus gehört eine Tiefgarage. Einen Stadtteil weiter kommen dann die Einfamilienhäuser mit privaten Stellflächen.
Auto mit Innenstadtwohnlage darf Luxus sein.
Richtig Yerba-Mate schmeckt vordergründig – finde ich – stark so, wie Ställe riechen. Die fällt ebenso unter die Kategorie „Acquired Tastes“. Andererseits muss man sich Tabak, Wein, Bier, Ketchup, Sprudelwasser usw. auch erst einmal angewöhnen, ehe sie schmecken.
Red doch keinen Quatsch. Ü
Natürlich meine ich, dass er sich so nicht den Leuten vorstellen soll, ehe er ihnen seine Anzeige ankündigt. Das erweckt den Anschein, er könnte sich in einer öffentlichen Funktion ausweisen. Und das ist halt Unfug, selbst wenn er das als seinen Künstlernamen o. ä. rechtfertigen würde.
Gerade nicht: Ermessensausfall und sachfremde Erwägungen (also unzulässige Entscheidungsgrundlagen) bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die vom Entscheidenden bewusst fälschlich zugunsten einer beteiligten Partei in Kauf genommen werden, müssten demnach den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.
Zumindest lese ich das so. Von einem sattelfesten Strafrechtler mag das gerne richtiggestellt werden.
Ich frage mich schon, ob die Anzeigen des selbsternannten Anzeigenhauptmeisters mehrheitlich so unnötig sind, dass kaum rechtliches Verfolgungsinteresse bestehen kann, oder ob tatsächlich die entscheidenden Ordnungsbeamten bei den betreffenden Gemeinden gezielt falsch die Verfahren einstellen.
Dazu lasse ich mal eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.16 (Aktenzeichen 5 StR 328/15) hier bzgl. einer Strafbarkeit nach § 339 StGB:
Im Rahmen von Opportunitätsentscheidungen – etwa bei der Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG – kann es dabei nicht darauf ankommen, ob es für eine Entscheidung gute oder weniger gute Gründe gibt, ob geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nachgewiesen oder ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit herangezogen worden ist. Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 – 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).
Given that I don't have any personal gain from proliferating biking as a means of personal transportation, I'd rather consider myself a bike preacher.
A decent bike needn't be expensive. For as little as 300€, you can have a new bike that'll do just fine for recreational use and simple commutes. Used bikes can usually be had really cheap, too, but for that you'd best know how to check the components and what to look for.
Race bikes, mountain bikes and pedelecs are a different thing, but those are either specialty sports equipment or luxury items.
Either way, (normal) bikes are easy and cheap to maintain, if used correctly.
Seine POLIZFI-Schilder sowie seinen Pseudo-Titel würde ich ihn gerne nehmen. Da stellt er sich schon deutlich offizieller vor, als es in irgendeiner Weise angemessen ist. Aber Satire darf halt viel.
Wie ich das sehe, macht der das Ganze aber nicht zur eigenen Bereicherung, sondern tatsächlich aus Überzeugung für das Gemeinwohl. Das ist keine Denunziation, sondern Zivilcourage.
Wem nicht passt, wie die objektive Rechtslage ist, der sollte nicht den armen Bub hier hassen und hetzen, sondern sich politisch betätigen oder gerichtlich gegen die betreffenden Rechtsnormen vorgehen.
Als Nicht-Bahner sagt mir das wenig. Hieße das, dass du eine leicht automatisierbare, sicherheitsrelevante jedoch eintönige Aufgabe von Hand ausführen solltest?
Gibt es irgendeinen Plan, wie verhindert werden soll, dass man dabei mental völlig erschöpft und massiv unaufmerksam wird oder einfach einschläft? Dauerhafte Konzentration ohne Stimulation ist etwas, was das menschliche Gehirn schon rein neurologisch schlicht nicht lange zu leisten imstande ist.
In der Wahrnehmung der Arbeitgebenden mangelt das Angebot an Arbeitskraft in diesen Sozialberufen gerade nicht wesentlich aufgrund zu geringer Bezahlung, sondern vorrangig aus anderen Gründen.
Was es braucht, damit der Druck auf die Löhne steigt, sind Streiks. Für Pflegeberufe haben es die Ärztinnen und Ärzte effektvoll vorgemacht. Es muss nur eben auf dem Rücken der dann Sterbenden und der alleingelassenen Eltern erstreikt werden.