Ratte

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Der Schlächter von Hamburg (www.kontextwochenzeitung.de)
 

Er freut sich darauf, im Einsatz linke Zecken zu verprügeln und gilt polizeiintern als Menschenfeind: Kontext liegen Chatprotokolle vor, in denen der Beamte Rainer Jäger (Name geändert) mit Gewalttaten prahlt. Konsequenzen hatte das bislang nicht, aber das könnte sich bald ändern.

 

Aus dem Artikel:

Ein Berliner Polizist darf sich auf der Videoplattform Tiktok und in ähnlichen sozialen Medien weiterhin nicht eigenmächtig als "Officer" durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht von Berlin und Brandenburg lehnte nach Angaben eine Beschwerde des Beamten ab und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Land Berlin hatte dem Polizisten nach früheren Gerichtsangaben sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, nachdem dieser bei Tiktok unter anderem ein Interview mit einem prominenten Mitglied eines kriminellen Clans geführt hatte. Dagegen zog der Mann vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, er werbe mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei.

 

Aus dem Artikel:

Fast zwei Jahre nach dem Anzünden seiner Exfreundin mit Brennspiritus ist die Verurteilung eines Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gefunden habe. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt. (Az. 6 StR 413/22)

Es sprach ihn des versuchten Mordes, der schweren und gefährlichen Körperverletzung und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richterinnen und Richter sahen als erwiesen an, dass der altgediente Kriminalbeamte seine frühere Freundin hatte töten wollen. Sein Motiv sei gewesen, dass er die Vaterschaft des gemeinsamen Kinds nicht anerkennen wollte. Zudem habe er verhindern wollen, dass bekannt werde, dass er einen Vaterschaftstest manipuliert habe.

 

Aus dem Artikel:

Wegen Übergriffen auf Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sind nach Recherchen des rbb bundesweit bisher weit mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Autofahrer oder Passanten eingeleitet worden. 47 Strafverfolgungsbehörden antworteten auf eine Abfrage von rbb24 Recherche und meldeten insgesamt 142 Ermittlungsverfahren (Stichtag 20. Juli). Davon entfielen allein 99 auf die Hauptstadt Berlin.In den meisten Fällen gehe es um Körperverletzung. Weitere Tatvorwürfe seien Nötigung und Beleidigung. 70 Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, in zwei Fällen seien Strafbefehle beantragt worden. Dabei geht es den Angaben zufolge zum einen um einen Mann, der bei einer Blockade am Hermannplatz in Berlin versucht hatte, die Hand eines Aktivisten mit einem Feuerzeug anzuzünden. In dem zweiten Fall hatte ein Beschuldigter laut rbb eine Aktivistin von der Straße gerissen, obwohl sie bereits festgeklebt war.

 

Aus dem Artikel:

Nach der Blockade am Flughafen Düsseldorf durch Aktivisten der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ prüfen die Fluglinien Eurowings, Condor und Tuifly Schadenersatzklagen. „Eurowings beabsichtigt – wie auch alle anderen betroffenen Airlines der Lufthansa Group (Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines und Eurowings) –, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, teilte ein Eurowings-Sprecher der „Rheinischen Post“ auf Anfrage mit.

Nach Einschätzung des Hamburger Luftfahrtexperten Gerald Wissel könnte es bei den Klagen um eine Summe von mehreren Millionen Euro gehen. „Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden, da kommt einiges zusammen“, sagte er der Zeitung. Insgesamt waren dem Bericht zufolge 48 Flüge storniert worden, zwei wurden umgeleitet.

Der Flughafen Düsseldorf hatte demnach zuvor mitgeteilt, er habe Strafanzeige wegen „gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch“ erstattet. Bei einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr drohe eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft, schreibt das Blatt.

 

Aus dem Artikel:

Im Missbrauchsfall um den Trierer Priester Edmund Dillinger hat die saarländische Polizei nach Angaben von dessen Neffen Material wie Tagebücher und Briefe verbrannt. Nur "ein paar Dokumente" seien ihm wieder ausgehändigt worden, sagte der Neffe auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er verliert nach eigenem Bekunden "zunehmend das Vertrauen in die untersuchenden Behörden". Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kündigte auf Anfrage zeitnah eine Erklärung an.

 

Aus dem Artikel:

Mannheim (dpa/lsw) - Das Landgericht Mannheim prüft von Januar an einen tödlichen Polizeieinsatz an einem psychisch kranken Mann in Mannheim. Der Prozess beginnt am 12. Januar (9.00 Uhr), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Beamte erhoben. Einem Polizeioberkommissar wirft sie Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Ein Polizeihauptmeister wird der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt.

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