Palästinenser scheitert erneut mit Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel – das VG Frankfurt zieht in Begründung Antisemitismusresolution heran
Erneut ist der Versuch eines Palästinensers aus Gaza gescheitert, per Eilantrag den Export von Rüstungsgütern nach Israel zu stoppen. Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main wies den Antrag ab und begründete dies unter anderem mit der Antisemitismus-Resolution des Bundestags.
Der Antragsteller, unterstützt vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie zwei palästinensischen NGOs, wandte sich gegen zwei vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genehmigte Exporte von Getrieben für Merkava-Panzer der deutschen Rüstungsfirma Renk nach Israel.
Die Panzer werden von der israelischen Armee in Gaza und im Süden Libanons eingesetzt.
Im September war ein ähnlicher Antrag gescheitert. Damals klagte der Palästinenser abstrakt gegen alle von Deutschland genehmigten Rüstungsgüter; dieses Mal konnten konkrete Exportgenehmigungen für die Klage herangezogen werden.
Dass Deutschland die Lieferungen der Makava-Getriebe genehmigte, wurde im Oktober durch eine »Spiegel«-Recherche bekannt.
Das VG Frankfurt erklärte auch diesen zweiten Antrag für unzulässig und unbegründet. Weder das deutsche Außenwirtschaftsrecht noch das Grundgesetz bieten eine Grundlage für die Klagebefugnis des Antragstellers.
Während das Außenwirtschaftsgesetz keine Regelungen zum Schutz von Zivilisten vorsieht, verneinte das Gericht auch eine grundrechtliche Schutzpflicht der Bundesregierung gemäß Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (Recht auf Leben).
Die Verbindung zwischen den genehmigten Rüstungsexporten und einer konkreten Bedrohung für Leib und Leben sei nicht nachweisbar.
Besonders bemerkenswert: Das Gericht begründet die Entscheidung auch mit der Antisemitismus-Resolution des Bundestags vom 7. November. In dieser, so argumentierte das VG Frankfurt, werde die Bundesregierung aufgefordert, aktiv für die Existenz und die Sicherheitsinteressen Israels einzutreten.
Das Gericht sieht hierin eine politische Verpflichtung, die auch durch Rüstungsexporte erfüllt werden könne, sofern menschenrechtliche und völkerrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Obwohl die Resolution nicht rechtlich bindend ist und es zuvor erhebliche juristische Bedenken gegen ihren Inhalt gab, wird die parlamentarische Meinungsäußerung also nun erstmals vor Gericht für eine Urteilsbegründung herangezogen. Gleichzeitig ist die Resolution wegen ihrer unverbindlichen Natur nicht direkt juristisch angreifbar.
Übersetzung: Die Resolution kann durch kein Gericht außer Kraft gesetzt werden, weil sie kein verpflichtendes Gesetz ist, kann aber gleichzeitig als Grundlage für Gerichtsurteile dienen. Rechtsstaat durchgespielt.
Der Anwalt des Antragstellers, Prof. Dr. Remo Klinger, kündigte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) an. Ob diese Erfolg haben wird, ist fraglich. Inzwischen könnte der Export bereits erfolgt sein.
Flug-Tracking-Daten legen nahe, dass ein Frachtflugzeug am vergangenen Wochenende Teile zwischen Köln und dem israelischen Militärflughafen Beersheba transportierte. Bestätigt ist dies jedoch nicht, da das BAFA und das Bundeswirtschaftsministerium keine Auskünfte zu einzelnen Fällen erteilen.