this post was submitted on 26 Sep 2024
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Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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Özdemir: "Nutzhanf bietet viele Chancen für die heimische Landwirtschaft"

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Mit der Änderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dafür wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: "Gerade in Zeiten der Klimakrise räumen wir Landwirten, die auf ihren Feldern oder in ihren Hallen etwas Neues ausprobieren wollen, Steine aus dem Weg. Denn Nutzhanf bietet unserer Landwirtschaft viele Chancen: Er enthält kaum rauscherzeugendes THC, ist anspruchslos, braucht kaum Pflanzenschutzmittel, Dünger und Wasser, verbessert Böden und bietet Lebensraum für Insekten. Die Ernte kann auf unterschiedlichste Weise verarbeitet werden von Lebensmitteln bis zu Textilien. Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, darüber Gras wachsen zu lassen. Und zwar gerne sehr viel, damit sich auch in Deutschland die innovative Szene aus Nutzhanfanbauern und -verarbeitern weiterentwickelt."

Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Konsumcannabis äußerst wenig Tetrahydrocannabinol (THC) – erlaubt sind grundsätzlich nicht mehr als 0,3 Prozent. Im Jahr 2023 wurde die Pflanze in Deutschland auf 5.834 Hektar angebaut. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergrößert, wie es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert wäre. Dies hat wirtschaftliche Gründe und zudem mit einem hohen Maß an Bürokratie zu tun.

Darüber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanfanbauer und -händler haben. Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und –händler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko ist mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem heute beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.

Der Nutzhanfanbau in Deutschland bietet vielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität; die Ernte kann auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen können als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl, verwendet werden. Die Fasern eignen sich für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse. Mit der Gesetzesänderung wird es künftig auch möglich sein, Nutzhanf in Innenräumen („Indoor“), also etwa in Gewächshäusern, anbauen zu können.

Die Bundesregierung macht mit dem "Ersten Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung" einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf. Dabei stellt sie auch bei Nutzhanf den Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von THC in Lebensmitteln sicher.

Laut Kabinettsentwurf werden auf rauchbare Zubereitungen dann Tabaksteuer erhoben. Also gibt es bald wohl Steuereinnahmen aus dem Verkauf von CBD-Blüten und weniger Beschlagnahmung von dergleichen: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/nlg.pdf?__blob=publicationFile&v=2

top 2 comments
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[–] Chewy7324@discuss.tchncs.de 5 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Ausnahme ist der Anbau von mehr als drei Pflanzen, der weiterhin Landwirten vorbehalten bleiben soll.

Werden Sorten aus dem Gemeinsamen Sortenkatalog von Personen angebaut, die nicht ein Unternehmen der Landwirtschaft sind, so stellt dies nicht den Anbau von Nutzhanf [...] dar und fällt damit unter den Begriff des Anbaus von Cannabis im Sinne [...] [des] KCanG.

D.h. beim privaten Anbau zählt CBD-Weed weiterhin zu den max. drei erlaubten Pflanzen, inklusive Schutzmaßnahmen vor Kindern etc.

Außerdem bleiben Nutzhanfextrakte mit mehr als 0,3% THC verboten, d.h. es gibt (zum Glück) kein Schlupfloch für Delta-8-THC o.ä.

Ich glaube, der Besitz von THC-armen Blütrn ist damit erlaubt, und sollte nicht zu den 50g dazuzählen - außer, es wird gerade privat angebaut. Was passiert, wenn die Polizei bei einem in der Tür steht, während man noch getrocknetes, THC-armes, Pflanzenmaterial herumliegen hat, kann ich nicht sagen.

[–] cows_are_underrated 2 points 1 month ago

Was passiert, wenn die Polizei bei einem in der Tür steht, während man noch getrocknetes, THC-armes, Pflanzenmaterial herumliegen hat, kann ich nicht sagen.

Falls du nicht ein Rezept dafür rumliegen hast und die Polizisten gnädig sind werden die das mitnehmen, da man ja nicht augenscheinlich zwischen CBD und THC Gras unterscheiden kann.