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Bayern

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Der Freistaat Bayern

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[–] Liska@feddit.de 0 points 1 year ago

Art. 11 Bannwald (1) Wald, der auf Grund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt, soll durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden. (2) Zu Bannwald kann durch Rechtsverordnung ferner Wald erklärt werden, der in besonderem Maß dem Schutz vor Immissionen dient.

Weiß nicht wie es euch geht, aber mit Blick auf die hohen Anforderungen unter denen ein Waldstück überhaupt erst zum Bannwald erklärt werden kann, finde ich es immer wieder kurios, dass Rodung von Bannwäldern überhaupt rechtlich zulässig sein kann... Ganz abgesehen davon dass man ein komplexes gewachsenes Ökosystem wie einen Wald, nicht einfach durch Neuanpflanzung von Jungbäumen 1-zu-1 substituieren kann...