Wie ist eigentlich folgendes zu verstehen:
In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf (Seite 20)
Es ist ein bisschen schwer sich durch den Entwurf und die Änderungen zu arbeiten aber 50 Gramm erscheinen mir nicht kompatibel mit drei Pflanzen zu sein.
Ich darf drei lebende Pflanzen besitzen aber wenn geerntet wird oder die Pflanze anderweitig stirbt, dann darf ich nur 50 Gramm der toten Pflanze besitzen? Ich mache mich also zwangsweise, wenigstens für kurze Zeit, strafbar? Das muss ich doch falsch verstehen!?