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Bochum

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„Es tut mir leid“, sagte die ehemalige Chefin einer Bochumer Diskothek am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Die heute 47-Jährige gab zu, in den Jahren von 2015 bis 2020 mehr als 400.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe.

Schon in den Jahren vor Corona waren Diskotheken bundesweit im Krisenmodus. Das Freizeitverhalten habe sich gewandelt, konstatierte 2018 der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT). „Junge Leute tendieren dazu, zu Hause zu bleiben, sitzen vor dem PC und suchen ihren Partner über die sozialen Netzwerke.“ Es falle zunehmend schwerer, kostendeckend zu wirtschaften.

Die Bochumer Diskothek habe „ein „ausgeklügeltes System“ entwickelt, so die Staatsanwaltschaft. Der Verkauf von Getränkeflaschen sei nicht in der Buchführung erfasst, sondern „schwarz vereinnahmt worden“. Am Finanzamt vorbei gingen laut Anklage auch Einnahmen aus Sonderveranstaltungen und Bar-Tickets, ebenso wie die 50-Euro-Zahlungen, die fällig wurden, wenn Gäste ihre Verzehrkarten verloren hatten. 37 Fälle listet die Staatsanwaltschaft zwischen 2015 und 2020 auf. Auf 407.865 Euro summieren sich die hinterzogenen Steuern: pro Jahr rund 68.000 Euro.

Die Angeklagte war seinerzeit alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Diskothek. Vor vier Jahren flog der Betrug auf. Ihre Mandantin sei sofort geständig gewesen und habe mit den Finanzbehörden kooperiert, betont die Anwältin und versichert: „Sie übernimmt die volle Verantwortung.“

Sie sei damals „naiv“ gewesen, lässt die 47-Jährige über ihre Anwältin erklären. Das besagte „ausgeklügelte System“ sei bereits von ihrem Ex-Mann und Vorgänger als Disko-Chef installiert worden. Sie habe es weiterbetrieben, „ohne groß darüber nachzudenken“. Das bereue sie heute zutiefst und wolle den Schaden wiedergutmachen.

Der erste Schritt ist getan. Laut Gericht hat sie 120.000 Euro an die Finanzkasse überwiesen. Für weitere rund 300.000 Euro liege eine Abtretungserklärung vor. Das bot zu Beginn der Verhandlung die Möglichkeit zu einem „Rechtsgespräch“.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigten sich auf eine Freiheitsstrafe zwischen zwölf und 15 Monaten. Nach einer kurzen Beratung erging das Urteil: ein Jahr auf Bewährung. Das Verfahren gegen eine Angestellte, die der Beihilfe beschuldigt wurde, wurde gegen eine Zahlung von 2500 Euro eingestellt.

Immer wieder müssen sich bundesweit Gastronomen vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. Vor dem Bochumer Landgericht wurde vor zehn Jahren einem Restaurant- und Diskothekenbetreiber der Prozess gemacht, der mehr als 200.000 Euro durch den Schwarzeinkauf von Getränken am Fiskus vorbei eingenommen haben soll. Er sollte für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der „Partykönig“ (so wurde er genannt) zog sich aus der Gastronomie zurück und kündigte an, fortan nur noch im Immobiliengeschäft tätig zu sein. Die ehemalige Bochumer Disko-Chefin, die nach dem Urteil tief erleichtert wirkte, hat mit dem Tanzbetrieb nach eigener Aussage nichts mehr zu tun. Die Diskothek ist weiter geöffnet.

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