this post was submitted on 19 Dec 2023
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[–] zlng_bot@feddit.de 0 points 9 months ago

Zusammenfassung:

Die Kreuzpflicht ist eine Verwaltungsvorschrift in Bayern. Sie verpflichtet die bayerischen Behörden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Die Regelung wurde am 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Gegen die Kreuzpflicht hatte der Bund für Geistesfreiheit Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück.

[–] Tvkan@feddit.de 0 points 9 months ago (2 children)

Nach dem »Kontext und Zweck der Verwendung des Kreuzsymbols« identifiziere sich der Freistaat Bayern durch die Aufhängung von Kreuzen nicht mit christlichen Glaubenssätzen, teilte das Gericht mit. Vielmehr solle es »Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns« sein. Dass Kreuze im Eingangsbereich von Behörden angebracht würden, stehe der »Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg«.

Genau mein Humor. Einfach irgendeine offensichtliche Bullshitbegründung vorgeschoben und das Gericht sieht sich anscheinend gezwungen, sich dummzustellen.

[–] gajustempus@feddit.de 0 points 9 months ago

nach DER Logik kann ich also auch ein Transparent mit einer Beleidigung eines Richters hoch halten - und falls dieser mir mit Anzeige droht, sage ich nur "wieso? Ich identifiziere mich nicht mit den Inhalten des Plakats, das ich hier in Händen halte!" und fertig ist die Sache oder wie?

[–] JoKi@feddit.de 0 points 9 months ago (1 children)

Damit bestätigt das Gericht also, dass Staat und Kirche nicht getrennt sind.

Als Behördenleiter in Bayern würde ich neben das Kreuz Symbole aller anderen Religionen hängen, als Ausdruck der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen einschließlich umgedrehtem Kreuz.

[–] UpperBroccoli@feddit.de 0 points 9 months ago (1 children)

Dumme Frage: Steht in dem Erlass eigentlich überhaupt, wie herum das Kreuz zu hängen hat?

[–] JoKi@feddit.de 0 points 9 months ago (1 children)

Laut Wikipedia nicht:

Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

[–] pleb_maximus@feddit.de 0 points 9 months ago

Also ein Andreaskreuz. Oder um Maggus ordentlich zu triggern ein Petruskreuz.

[–] RedPandaRaider@feddit.de 0 points 9 months ago

Wenn sich nicht mal mehr Gerichte um das Grundgesetz scheren, außer es ist ihn ihrem Interesse...

[–] connaisseur@feddit.de 0 points 9 months ago (1 children)

Deutschland entwickelt sich immer weiter zurück. Die Nazis sind wieder hoffähig und jetzt wird auch die Kirche wieder Teil des Staates. Was kommt als nächstes, vielleicht Scheiterhaufen und Hexenverbrennungen??? So krank.

[–] theDuesentrieb@feddit.de 0 points 9 months ago

Kirche und Staat waren in der BRD nie getrennt, siehe die Staatsleistungen (nicht zu verwechselnit der Kirchensteuer) konfessioneller Religionsunterricht, starker Lobbyeinfluss z.B. in Rundfunkräten, usw.

Und das trotz anhaltendem Missbrauchsskandal und obwohl mittlerweile weniger als die Hälfte der Deutschen einer der großen Kirchen angehört

[–] Yssedrauld@feddit.de 0 points 9 months ago

Lesen sie demnächst: Söder kauft X Abo. "Endlich bekommen unsere Kreuze einen Haken."

[–] renormalizer@feddit.de 0 points 9 months ago

Kann jetzt jemand mit dem Hinweis auf die geschichtliche und kulturelle Prägung Deutschlands Hakenkreuze aufhängen? Durch das Zeigen des Symbols identifiziert er sich ja nicht mit den Glaubenssätzen des Nationalsozialismus.

[–] Sodis@feddit.de 0 points 9 months ago

Das klingt für mich stark so, als dass das Hauptargument des Gerichts war, dass der Kläger nicht ausreichend vom Kreuzerlass betroffen ist. Mal schauen, was das Bundesverfassungsgericht dann dazu sagt.

[–] anti_paywall_bot@feddit.de 0 points 9 months ago
[–] muelltonne@feddit.de 0 points 9 months ago

Nach dem »Kontext und Zweck der Verwendung des Kreuzsymbols« identifiziere sich der Freistaat Bayern durch die Aufhängung von Kreuzen nicht mit christlichen Glaubenssätzen, teilte das Gericht mit. Vielmehr solle es »Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns« sein. Dass Kreuze im Eingangsbereich von Behörden angebracht würden, stehe der »Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg«.

Bekannterweise will der Freistaat nach altrömischem Vorbild durch Androhen einer Kreuzigung Sklavenaufstände verhindern.