Generell lässt sich feststellen, dass zuletzt mehr als 80 Prozent der Minderungen wegen Meldeversäumnissen festgestellt werden." Von Meldeversäumnissen ist die Rede, wenn Bürgergeldempfänger ohne den Nachweis eines wichtigen Grunds nicht beim Träger oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen.
Also z.B. wenn der psychisch Kranke, von denen es unter den Bürgergeldempfängern wohl viele gibt, das Haus nicht verlassen konnte weil es ihm zu schlecht ging.
Solche eingeschlossen gab es jetzt also ~14.000 Fälle im Jahr. Davon sind scheinbar (laut Artikel) wohl nicht mal alle Totalverweigerer. Wie viele von denen wurden eigentlich nachträglich korrigiert bzw. werden wohl noch korrigiert?
Die Zahlen zeigen: Überraschend viele Betroffene haben mit Widersprüchen und sogar Klagen Erfolg – nämlich mehr als ein Drittel. Ob das System nun durch das Bürgergeld, das zum Jahreswechsel Hartz IV abgelöst hat, effizienter wird, bleibt abzuwarten.