this post was submitted on 04 Feb 2024
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Dieses.
Es gibt zwar entsprechende Strafen, diese Fallen abe rnoch zu gering aus, und es fehlt am Mechanismus um es einfach überprüfen zu können. Das gleiche Problem ist bei unzulässig überhöhten Mieten bei Vertragsabschluss oder bei Mieterhöhungen. Das "Schlimmste" was dem Vermieter droht, ist die Differenz zurückzahlen zu müssen, und dazu vlt. noch ein paar hundert Euro Gerichtskosten zu zahlen.
Selbst wenn sich also jeder Zweite Mieter wehrt, macht man damit ein absolutes Gewinngeschäft. Derartige Verstöße müssten mMn. in einem Register landen, und ab dem 3. Verstoß sollte jeder weitere Verstoß neben den zivilrechtlichen Ansprüchen als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab dem 10. Verstoß als Straftat geahndet werden.
Im Fall eines falsch behaupteten Eigenbedarfs sollte schon von Anfang an eine Straftat vorliegen.