Fahrrad
RADFAHREN!
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Communityregeln
Die folgenden Regeln sind eine (nicht vollständige) Liste von Verhaltensweisen, die nach Ermessen der Instanz-Admins und -Mods zur Löschung von Posts, Gruppen oder Sperrung von Konten führen können, wie in unseren Bedingungen beschrieben.
Bitte melde Verhalten, das dich stört den Admins/ Mods, und trage keine Konflikte in die Community.
Wir tolerieren kein diskriminierendes Verhalten und keine Inhalte, die die Unterdrückung von Mitgliedern marginalisierter Gruppen fördern oder befürworten. Diese Gruppen können durch eine der folgenden Eigenschaften gekennzeichnet sein (obwohl diese Liste natürlich unvollständig ist):
- ethnische Zugehörigkeit
- Geschlechtsidentität oder Ausdruck
- sexuelle Identität oder Ausdruck
- körperliche Merkmale oder Alter
- Behinderung oder Krankheit
- Nationalität, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft
- Reichtum oder Bildung
- Religionszugehörigkeit, Agnostizismus oder Atheismus
Wir tolerieren kein bedrohliches Verhalten, Stalking und Doxxing. Wir tolerieren keine Belästigungen, einschließlich Brigading, Dogpiling oder jede andere Form des Kontakts mit einem Benutzer, der erklärt hat, dass er nicht kontaktiert werden möchte.
- Sei respektvoll. Alle sind hier willkommen.
- Kein Rassismus, Sexismus, Ableismus, Homophobie, oder anderweitige Xenophobie
- Wir tolerieren kein Mobbing, einschließlich Beschimpfungen, absichtliches Misgendering oder Deadnaming.
- Wir dulden keine gewalttätige nationalistische Propaganda, Nazisymbolik oder die Förderung der Ideologie des Nationalsozialismus.
- Aktionen, die diese Instanz oder ihre Leistung beschädigen sollen, können zur sofortigen Sperrung des Kontos führen.
- Provokationen können nach Ermessen der Moderation entfernt werden
- Toxisches Verhalten wird nicht geduldet
- Keine Werbung
- Kein Spam
- Keine Pornografie / Adult Content
- In Deutschland illegale Inhalte werden gelöscht und können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen.
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Die Antwort ist so dumm wie blöd: Alles außer normalen Klingeln ist schlicht und einfach seit 1960 in der BRD verboten. Die eigentlich recht coolen Radlaufglocken sind sogar in der StVO explizit erwähnt. Die Begründung damals war
https://www.zarabel.de/blog/warum-das-rad-nur-vereinzelt-klingeln-darf/
Die unterschiedlichen Warnsignale nach Fahrzeug mögen zwar grundsätzlich nicht verkehrt sein, aber dadurch hat der Gesetzgeber dann eine Situation geschaffen, in der Leute in ihren schallgedämmten Limousinen mit Active Noise Cancelling und dicken Stereoanlagen die Warnsignale der Fahrräder halt absolut nicht mehr wahrnehmen können. Die Lärmbelästigung durch Fahrradklingeln sollte auch in den 1960ern nicht dramatisch gewesen sein, aber im Kern ist das halt die damalige gesetzgeberische Tätigkeit gegen schröckliche Kampfradler, die noch nachwirkt. Man kann sich den älteren 1960er Jahre Menschen mit Mantel und Hut richtig vorstellen, der von einem langhaarigen Jugendlichen angeklingelt wurde und der daraufhin seinem CDU-Abgeordneten schreibt.
Und wenn du dir jetzt eine schicke Radlaufglocke kaufen willst und auf die paar D-Mark Bußgeld dafür scheißt: Es gibt aktuell nur ein Neumodell auf dem Markt und das ist anscheinend absoluter Kernschrott.
Danke für den Hintergrund! Da könnte gerne mal der ADFC aktiv werden.
Spektakulär. Ich würde mir sofort eine zulegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wenn ich ein ordentliches Modell in die Finger bekäme. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Gesetzgebung heutzutage noch bestand haben würde und falls doch, würde wohl die derzeitige Gestaltung von Hupen gekippt werden müssen, was für mich das ohnehin noch viel wünschenswertere Ziel wäre.