Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Treibt eine Frau später ab, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft – außer sie befand sich in einer Notlage.
Nun hat ein Mann aus dem Kanton Freiburg seine Ex-Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt. Doch Ärzte bestätigten, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden habe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb ein.
Kindsvater ist nicht klageberechtigt Dagegen wehrte sich der Vater des Ungeborenen bis vor Bundesgericht. Er war der Meinung, als Kindsvater des abgetriebenen Fötus sei er ein Opfer im Sinne des Gesetzes.
Doch das höchste Schweizer Gericht sieht das anders: In einem Leitentscheid hält es fest, das Verbot von Spätabtreibungen schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Und weil der Fötus vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit besitze, könne der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten. Der Vater könne deshalb keine Beschwerde führen, so das Gericht.
Und diesen Entscheid begrüsst auch der Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. «Das Urteil ist korrekt – ja alternativlos», sagt Geschäftsleiter Markus Theunert. Zwar habe der Dachverband Verständnis für den Wunsch des Erzeugers, mitreden zu können.
Doch: «Die einzige Möglichkeit, das Mitspracherecht der Väter durchzusetzen, wäre zwangsläufig damit verbunden, dass Männer über die körperliche Integrität der Frau entscheiden.» Und das sei nicht vertretbar, so Theunert.
Umgekehrt sollten Väter dann aber auch das Recht haben, bei einer Ablehnung einer Abtreibung seitens der Mutter, das Kind rechtlich nicht anerkennen zu müssen.
Und Abseits der rechtlichen Situation sollten Mütter natürlich trotzdem schauen, dass sie diese Entscheidungen als Paar zusammen mit dem Vater treffen. Schließlich gehören zur Zeugung und späteren Erziehung usw. beide Elternteile. Kommunikation ist wichtig und große Entscheidungen sollten entsprechend gemeinsam beschlossen werden.
Auch sollten sich Frauen natürlich nicht wundern, wenn der Vater mit einer andere Meinung danach die Beziehung beendet. Oder wenn Männer sich ohne Absprache einer Vasektomie unterziehen.
Wenn man ein Kind zeugt hat man dafür eine Verantwortung. Egal ob man es wollte oder nicht. Wenn man Sex hat sollte man sich im klaren sein, dass daraus eine Schwangerschaft entstehen kann. Dagegen hilft Verhütung, das Restrisiko muss man halt tragen. Als Mann da zu Meckern finde ich, besonders in Anbetracht der Folgen und Risiken die für eine Frau durch eine Schwangerschaft entstehen können, ehrlich gesagt ziemlich unreflektiert.
Wenn eine Frau ein Kind ablehnen kann, dann sollte das auch für den Mann gelten. Ganz einfach. Soviel Gleichberechtigung sollte schon sein. Außerdem gibt es genug Frauen, die ohne ein Wort die Pille absetzen und den Mann so in eine Schwangerschaft zwingen. Ich sehe nicht ein, wieso ein Mann dafür dann Verantwortung übernehmen sollte.
Es geht aber nicht darum, "dein Kind abzulehnen". Es geht darum deine eigene Schwangerschaft (also wenn deine Kinder in dir wachsen) abzubrechen. Das sollte selbstverständlich auch für schwangere Männer möglich sein.
Ach komm...
Was meinst du?