this post was submitted on 06 Jun 2024
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Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Das könnte echt miese Implikationen haben.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.