this post was submitted on 25 Aug 2023
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Eins vorweg, ehe hier das einige vielleicht missverstehen: ich bin absolut für die Betriebsratsgründung und es darf auch Konsequenzen (Freiheitsstrafen o.ä. geben) wenn dagegen verstoßen wird.
Du vergleichst hier Vorsatz (des Managers) mit Fahrlässigkeit (deinem Volksfest). Das sind zwei extreme im jeweiligen Ende des Strafmaßes die auch juristisch vollkommen anders bewertet werden. Und auch in der Praxis wird doch derjenige, der "unüberlegt", "ohne Vorsatz", "im Suff" jemanden zum erblinden bringt, während der andere "durch Gier", "zur Nötigung von gefährlichen Handlungen" sich selbst bereichert. Genau DAS ist doch die Definition von "niederen Beweggründen" im Strafrecht und hier wird jeder Richter die Höchststrafe fordern, und sogar noch die Klage "zur Nötigung" als Zusatz zulassen, die sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug schwerer wiegen wird.
Nochmal: wir können gerne über Strafmaße etc. diskutieren, aber hier wird mit pauschalen Werten um sich geworfen, ohne sich den Konsequenzen bewusst zu werden. Und das höhere Strafmaße eben NICHT zu einem Abschreckungseffekt führen, sieht man doch aktuell an Schuhbeck. 1994 verurteilt und bis 2022 weiter gemacht und dann erneut verurteilt, diesmal aber geht er ins Gefängnis.