this post was submitted on 24 Jan 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Streichen kann man den Freibetrag nicht, ansonsten würde der Staat Kinder unter dem Existenzminimum besteuern, und das ist verfassungswidrig. Man kann aber eventuell die Steuerstufen anpassen. Ich kenne die konkreten Zahlen nicht, aber mache mal nen Beispiel mit ausgedachten.
Sagen wir jemand verdient 100k€. Davon werden 20k€ nicht besteuert, 40k€ mit 20% und 40k€ mit 40%. Wenn da jetzt ein Kinderfreibetrag von 5k€ drauf kommt, dann werden diese von der zu versteuernden Geldmenge abgezogen. Also werden dann 25k€ nicht versteuert, 40k€ mit 20% und 35k€ mit 40%.
Die 5k€ werden also virtuell aus dem 40%-Eimer genommen, und nicht aus dem 20%-Eimer. Das sorgt für soziale Ungerechtigkeit, denn bei jemandem, der nur 60k€ verdient, würden sie aus dem 20%-Eimer genommen. Der Mensch mit weniger Einkommen spart also weniger Steuern.
Würde man stattdessen die 5k€ bei beiden Menschen aus dem 20%-Eimer nehmen, dann würden beide Menschen die selbe Menge steuern sparen. Das wäre sozial gerechter.
Moment ich dachte Kindergeld und der Freibetrag werden nur exklusiv oder angewendet, je nach dem welcher vorteilhafter ist. Die, bei denen der Freibetrag aus dem 20% Topf kommen würden werden diesen eh nie nutzen weil sich das finanziell nicht lohnt.
Die Idee war einfach für jedes Kind die selbe Leistung an jeden zu zahlen und da keine Bevorteilung von Topverdienern einzubauen
Ich bin da kein Experte. Aber im Artikel steht, dass es verrechnet wird. Also der Freibetrag wird ums Kindergeld reduziert. Aber von Wahlfreiheit weiß ich da nichts.
Aber zu deiner Idee: vermutlich, wenn man das Kindergeld auf exakt den Freibetrag setzt, und dann das Kindergeld verpflichtend macht, dann würde man vermutlich erzielen was du möchtest, ohne Probleme mit der Verfassung zu bekommen.
Was das dann aber genau für finanzielle Effekte für Arme gegenüber Reichen hat müsste man dann nochmal durchrechnen.
https://www.steuern.de/kindergeld-und-kinderfreibetrag
Ich hätte das jetzt so gelesen, dass man den Freibetrag "einfach" streichen kann und dann alle das selbe Geld pro Kind bekommen. (Es gibt da noch andere Sachen die man von der Steuer absetzen kann, was ich auch Quatsch finde, dass da Besserverdiende mehr Steuern sparen mit ihrem Kind aber naja...)
Man könnte den Freibetrag, also die Reduzierung des zu versteuernden Einkommen, ja auch einfach gegen eine Pauschalsumme, die von der Steuer vollständig abgezogen wird, ersetzen.
Damit wäre das Existenzminimum von Kindern nicht besteuert, es gäbe keine soziale Ungerechtigkeit an dieser Stelle mehr und es wäre von der Berechnung denkbar einfach. Man könnte das sogar mit dem Kindergeld kombinieren, indem man es auf Höhe des Existenzminimums für die Kinder bringt und dadurch den Freibetrag streichen kann. Dann spart man sich komplizierte Berechnungen und stellt sicher, das alle Familien genug Geld haben, um ihre Kinder angemessen zu versorgen.