Deutschland
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Dazu kommt, dass ein AfD Verbotsverfahren sich zwangsläufig mit den inhaltlichen Positionen der AfD, sowie mit Aussagen der AfD Politikys auseinandersetzen muss. Dann wird es einen Katalog geben an politischen Forderungen und an Parolen, die höchstrichterlich als verfassungsfeindlich bewertet sind.
Dann wird es Auswertungen geben, ob und wo welche Parteien und welche Politikys ebenfalls verfassungsfeindlich unterwegs sind.
So einen Katalog gibt es doch bereits aus dem NPD-Verbotsverfahren. Da wurde nichts weiter ausgewertet, soweit ich es mitbekommen habe.
Damals war die Begründung afaik dass die NPD zu klein ist und keine Gefahr darstellt, da sie bei Wahlen teilweise die 5% nicht geschafft hat.