Deutschland
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Daran scheitert das doch. Man kann doch nur jemanden überführen, wenn man beweisen kann, dass dieser für mehrere Sekunden auf ein entsperrtes Handy geguckt hat. Für alles andere gibt es ganz billige Ausreden oder es gibt praktisch keinen Unterschied zwischen Handynutzung und Infotainmentnutzung
Hm, das ist doch für die meisten Straftaten so?
Ich beobachte ständig, dass Autofahrer*innen im Straßenverkehr auf ihr Handy schauen. Das können auch mehrere Zeug*innen beobachten oder Polizeibeamte. Das Problem ist mMn nicht die geringe Beweisbarkeit, sondern dass es wie ein Kavaliersdelikt behandelt wird.