this post was submitted on 31 Oct 2024
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Deutschland

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[–] aktenkundig@discuss.tchncs.de 6 points 3 weeks ago (2 children)

Ich dachte, sobald man anfängt zu arbeiten hat man die Krankschreibung sozusagen selbstständig aufgehoben, darf also den nächsten Tag nicht wieder halb arbeiten. Kann mich da aber täuschen.

[–] Tartufo@lemmy.world 6 points 3 weeks ago (1 children)

Ich verstehe was die TK hier ( https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/trotz-krankschreibung-arbeiten-2170222 ) dazu schreibt so, dass man trotz Krankschreibung schon arbeiten darf. Der Chef hat aber seine Fürsorgepflicht und kann (muss ggf. sogar) dem einen Riegel vorschieben, wenn das die Genesung gefährden könnte. Mit einer Teilzeit-Krankschreibung würde man das "Chef muss OK geben" umgehen.

[–] aktenkundig@discuss.tchncs.de 4 points 3 weeks ago

Ah ja, danke.

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.

[–] Tiptopit 4 points 3 weeks ago* (last edited 3 weeks ago) (1 children)

Vielleicht noch ergänzend zu dem was @tartufo@lemmy.world geschrieben hat:

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/nochmal-aufgegriffen-arbeiten-trotz-au-2172160

Man kann auch wieder krank sein, das macht die Sache nur eventuell für deinen Arbeitgeber komplizierter.