this post was submitted on 20 Oct 2024
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Fahrrad
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Gegen das Recht auf die eigene Wohnung kann der Radweg oder der Parkstreifen voraussichtlich nicht anstinken.
Die Bauaufsicht könnte zwar zwar theoretisch dem Hauseigentümer das Vermieten untersagen (und auch das wäre schon extrem und würde sicherlich ein längerer Rechtsstreit), aber das bewirkt ja nicht direkt, dass irgendjemand sofort ausziehen müsste. Insofern sind das erstmal großmäulige Drohungen (oder übertriebene Schlagzeilen). Der Vermieter müsste dann ganz normal kündigen und dann auch erstmal noch abwarten, was danach geschieht....
Die ganze Geschichte ist ja bizarr: Auch Verwaltungen müssen ja eine gewisse Verhältnismäßigkeit in ihrem Handeln gewährleisten. Wenn du jetzt aber das Vermieten untersagst, die Leute räumen lässt, dann zig Millionen an Schadensersatz für den Wertverlust der Immobilie und Umzugskosten produzierst statt einfach ein paar Parkverbotsschilder aufzustellen, dann ist das definitiv nicht mehr verhältnismäßig.
Und wenn man das mal ernsthaft durchrechnet: Es geht da um zig Wohnungen in bester Lage in Berlin. Da reden wir dann über höher zwei bis dreistellige Millionenbeträge, wenn nicht sogar über mehr. Entschädigungspflichtig wird die Verwaltung sein, denn sie hat ja erst diesen Status der Unbewohnbarkeit hergestellt. Das alles für ein paar Parkplätze würde die wohl teuersten Parkplätze der Republik produzieren - da kannst du sogar einen Valet-Parkservice einrichten, der die Autos in der Nebenstraße parkt und dir wieder vor die Tür stellt und kommst günstiger raus.