this post was submitted on 12 Sep 2024
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Netzkultur / Netzpolitik

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[–] aaaaaaaaargh 8 points 2 months ago (5 children)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte die von ihr initiierte großflächige Überwachung als "IP-Catching" bezeichnet, so der Fachbegriff.

Ich würde als Fachbegriff noch Machtmissbrauch einwerfen wollen.

Das zuständige Amtsgericht folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft mit der Begründung: Auch wenn es eine "unvermeidbare Drittbetroffenheit" unschuldiger o2-Kunden gäbe, sei die Maßnahme aufgrund der Schwere der Straftaten noch verhältnismäßig.

Ahja, das sagt die Staatsanwaltschaft einfach so und gut ist? Bananenrepublik, echt mal.

[–] Kissaki 1 points 2 months ago

und gut ist?

Wieso schließt du so da drauf? Wem legst du das so in den Mund?

Eine Bestandsaufnahme kann halt nur den Stand beschreiben. Das publizieren ist aber erst der Beginn.

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