this post was submitted on 15 Aug 2024
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Deutschland

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founded 5 months ago
MODERATORS
 

Nach Auffassung der dortigen Richter ist das Notebook nicht nach spezifischen individuellen Vorgaben des Käufers hergestellt worden. Vielmehr habe der Käufer lediglich aus vorgegebenen Standardoptionen wählen können, etwa Speichergröße, schnellerer Prozessor und besseres Gehäuse. Das habe sich online mit wenigen Klicks konfigurieren lassen. Das reiche nicht für eine individuelle Anfertigung, sondern sei nur eine Auswahl innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Der Kunde kriegt nun sein Geld zurück und wir kennen eine Ausrede mehr, auf die man als Verbraucher nicht reinfallen sollte

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[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 4 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Da es um einen Mac geht, ist das recht wahrscheinlich. Allerdings wird das Argument dann noch unsinniger, weil ein Händler da nicht selbst dran rum lötet, sondern die in der entsprechenden Konfiguration geliefert bekommt.

Edit: Genau so wars https://www.dr-bahr.com/news/apple-macbook-mit-vorgegebenen-standardoptionen-keine-individualisierung-fernabsatzrecht-nicht-ausgeschlossen.html