this post was submitted on 07 Jul 2024
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Wehrhafte Demokratie

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[–] einkorn 4 points 4 months ago (1 children)

Aha, und was kann der so? Beamte vorladen? Einsicht in interne Kommunikation und Beweise? Oder einfach nur darum bitten, dass man sich doch in Zukunft benehmen sollte?

[–] Schmerzbold 6 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Hier der Gesetzgebungsvorgang samt Entwurf.

edit: Habs nur überflogen.

  • Die/der Polizeibeauftragte kann von Polizisten Auskunft anfordern, die nicht verweigert werden kann (außer wie üblich falls selbst/Angehörige belastend oder Geheimhaltungsgründe)
  • kann Akteneinsicht ersuchen (ausgenommen Personalakten!?), es gilt § 29 VwVfG NRW (🤣@Absatz 2)
  • muss bei Kenntnis von Straftaten Anzeige erstatten, d.h. ermittelt nicht selbst.
  • bei anderen Angelegenheiten ist der Vorgang den zuständigen Stellen zuzuführen, nehme ich an?

D.h. am Ende untersucht die Polizei sich doch wieder selbst.