Undemokratisch ist das.
Deutschland
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Bundesländer:
Und Terroristen sind das
Die Landwirtschaft sei im Übrigen der am stärksten subventionierte Wirtschaftsbereich, betonte der Grüne mit Blick auf die Urheber. „Doch ein Viertel der Subventionen landet bei dem einen Prozent Großbetriebe. Hier sind also Leute auf der Straße unterwegs gewesen, die für einen schnöden Vorteil randalieren.“ Und es sei „absurd, dass ausgerechnet eine Partei, die sich immer für kleine Landwirte eingesetzt hat, dem offenen Hass ausgesetzt ist“.
Schön, dass Trittin das so klar anspricht.
Und auch:
Wer mal eben Steffi Lemke als Margot Honecker der Grünen bezeichnet, der leistet der Enthemmung Vorschub“, sagte Trittin dem RND. „Politiker wie Markus Söder und Hubert Aiwanger schaffen damit eine Atmosphäre, in der sich dann ein gewalttätiger rechter Mob austobt.“
Ich glaub beim Beschmieren oder Zerstören von Wahlplakaten kommt der Staatsschutz, oder? Bin mal gespannt
Die Plakate sehen aus wie Nachdrucke (die zusätzlichen Botschaften sehen nicht aus wie draufgeklebt). Strafbar wäre das ja nur bei echten Plakaten.
© 2018 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 124/18 Das „Fälschen“ von Wahlplakaten Zivilrechtliche Implikationen
Geistiges Eigentum, Markenrecht und Urheberrecht können verletzt werden.
Finde ich persönlich albern. Wenn man Wahlplakate parodiert, gehört das zum politischen Diskurs. Wenn ersichtlich ist, dass es eine Parodie ist, und damit kein Geld verdient wird, kann ich auch keine markenrechtlichen oder sonstigen Probleme erkennen.
Wahlplakate haben nicht den Zweck durch eine Marke Wert zu generieren und daraus Gewinn zu schlagen, sondern sie sollen politische Botschaften transportieren. Wer eine politische Botschaft öffentlich macht, muss in einer Demokratie auch den Diskurs dieser Botschaft, insb. auch mit satirischen Mitteln, zulassen.
Das war schon so lächerlich, als die Bundesregierung gegen das AfD Verbot mit Markenrecht vorgegangen ist. Hier wird Demokratie und Staatlichkeit kurzerhand kommodifiziert.
Satire und Parodie ist auch ausgenommen:
Insbesondere dann, wenn der Name oder das Logo einer Partei im Rahmen einer Satire oder Parodie genutzt wird, kann der Gebrauch aufgrund der Kunst- und/oder Meinungsfreiheit des „Zweitnutzers“ nach Artikel 5 Absatz 1 und 3 GG10 gerechtfertigt sein.