Ich hab das kurz recherchiert und festgestellt, dass die juristische Kommentarliteratur das offenbar auch so sieht.
Bonusinfo: Für die Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich, es muss einem also zumindest grenzwertig bewusst sein, dass es verboten sein könnte. Mir wäre trotz juristischer Vorbildung nicht ansatzweise in den Sinn gekommen, dass ein abgestoßenes Geweih eine "dem Jagdrecht unterliegende Sache" ist. Die Beweisführung halte ich deshalb für einigermaßen schwierig. Wer es also nicht wusste, braucht alte gefundene Geweihe nicht vorsorglich verstecken.