Es mag ja Nazi-Parolen geben, bei denen man sich auf einen Verbotsirrtum berufen kann aber diese Parole gehört wohl eher nicht dazu.
Das Sturmlied ist durch § 86 des deutschen Strafgesetzbuches, der sich gegen die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen richtet, verboten. Schon der isolierte Gebrauch der Phrase „Deutschland erwache“ wird als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB angesehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sturmlied
Hat die Staatsanwaltschaft schon einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt? /s