Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.
Kennt sich jemand hier bisschen mit Jura aus und kann einordnen, ob die sich damit strafbar machen? Wenn ich den Artikel richtig verstehe, war die Richterin wohl der Meinung, dass diese Art von Protest durch die Versammlungsfreiheit gedeckt ist. Wäre das also als Versuch zu werten, die Protestierenden an der Ausübung eines Grundrechts zu hindern? Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft da mal ermitteln, zumal "gewaltsam" auch danach klingt, als ob es sich um Nötigung handeln könnte (aber kenn mich mit Jura wie gesagt nicht super aus).