this post was submitted on 21 Nov 2024
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Zocken

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Alles rund um unser aller liebstes Digitalhobby, unabhängig von Plattform und Genre.


Netiquette wird vorausgesetzt. Gepflegt wird ein respektvoller Umgang - ohne Hass, Hetze, Diskriminierung.

Es gelten die TOS von feddit.org.


Icon: Video Game Controller, erstellt von isaiah658, 11.03.2016, public domain

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[–] KasimirDD 23 points 1 week ago (7 children)

Eine pauschale Darstellung nicht gekennzeichneter Spiele ab 18 Jahren als Ausweichlösung ist nicht gestattet, schreibt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf Nachfrage von heise online. "Neben dem Aspekt des Schutzes vor unangemessenen Inhalten soll auch unbeschwerte und sichere Teilhabe an geeigneten Medienangeboten für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden. Weil eine pauschale Kennzeichnung mit der Bewertung 'ab 18' insbesondere diesem Teilhabeaspekt zuwiderlaufen würde, ist ein solches Vorgehen unzulässig."

Bäm. Wäre zu einfach.

[–] fantawurstwasser 1 points 1 week ago (1 children)

Was eine wunderbare Rechtslage - ich muss also mein Spiel für teures Geld einstufen lassen, weil wenn ich es nicht einstufen lasse, das auch illegal ist?

[–] KasimirDD 1 points 1 week ago

Nein, du kannst auch einen Steam-Fragebogen ausfüllen.

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