this post was submitted on 30 Oct 2024
3 points (71.4% liked)

Nordrhein-Westfalen

85 readers
34 users here now

Nachrichten und Diskussion über NRW

Nachfolge für !nordrheinwestfalen@feddit.de

Bildquellen: Banner: TUBS, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons Icon: PDF file on www.landtag.nrw.de, Public domain, via Wikimedia Commons

founded 2 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] FedditNutzer 16 points 3 weeks ago (9 children)

Tolles Framing dass Datenschutz schöne Sachen verhindert und daher schlecht ist.

Der Verein hat seit den 1950er-Jahren dafür die Adressen der Ü-80-Jährigen von der Stadt Haan erhalten und so jährlich über 300 Weckmänner verteilt. Das ist aber seit der EU-Gesetzgebung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit sechs Jahren nicht mehr zulässig. Die Stadt hatte aber nach Angaben des Vereins weiterhin die Daten rausgegeben, wohl weil die Aktion nett klingt

Es wurde sich also wissentlich lieber fünf Jahre lang über geltendes Recht hinweggesetzt anstatt ein paar Minuten nachzudenken ob es eine einfache rechtskonforme Lösung gibt.

Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird. Kein riesen Aufwand und diejenigen die das nicht wollen werden nicht belästigt.

[–] dubak 3 points 3 weeks ago* (last edited 3 weeks ago) (3 children)

Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.

Ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht geht. Die Stadt darf mit den Adressen auch nur gesetzlich vorgesehen Aufgaben erfüllen.

Es gibt noch eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, z. Bsp. Forschunginstitute stichprobenartig Adressen von Einwohnermeldeamt zu bekommen. Es ist fraglich, ob sich ein Verein dafür qualifiziert. Der Verein könnte vielleicht mit einer öffentlichen Einrichtung eine Kooperation eingehen. Ich glaube das Hauptproblem nach DSGVO war bislang, dass der Verein ALLE Adressen von Ü80 haben wollte. Man könnte aber stattdessen nach einer Stichprobe von 300 Adressen von Ü70 fragen.

Edit: Es heißt Gruppenauskunft und es reicht ein öffentliches Interesse. Das Ziel muss aber ein Forschungvorhaben sein laut Stadt Köln. Laut Gesetz reicht aber öffentliches Interesse auch ohne Forschungvorhaben?

[–] General_Effort@lemmy.world 3 points 3 weeks ago (2 children)

Ich glaube, das geht auch nicht. Ob es eine Stichprobe ist, ist nicht der Punkt. Da geht es wohl darum, nicht mehr Daten herauszugeben als nötig. Für ein Forschungsvorhaben braucht man sowieso nur eine Stichprobe.

Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. Es muss sich um ein innerstaatliches öffentliches Interesse handeln. Interessen eines anderen Staates sind keine öffentlichen Interessen im Sinne des § 46 BMG.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

[–] dubak 1 points 3 weeks ago (1 children)

Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen? Weil, wenn ja, dann ist mir nicht klar wieso die Stadt die Kontaktdaten nicht übergibt. Es gab eine Beschwerde - wahrscheinlich wegen fehlender Datenschutzerklärung. Das lässt sich aber eigentlich beheben, wenn man mit dem Gebäck auch eine Datenschutzerklärung mitschickt.

[–] General_Effort@lemmy.world 2 points 3 weeks ago

Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen?

Gute Frage. Ich denke eher nein.

Die Verwaltungsvorschriften sagen, dass man das Interesse von Gruppen vom öffentlichen Interesse unterscheiden muss. Aber man könnte argumentieren, dass es prinzipiell im öffentlichen Interesse ist, gemeinnützige Vereine zu fördern, auch wenn im Speziellen nur Gruppen profitieren, wie hier die Ü-80-jährigen, oder in anderen Fällen Anhänger einer bestimmten Sportart in einem bestimmten Gebiet..

Allerdings ist ein gemeinnütziger Verein, auch einer der zB die Religion fördert. Ein Verein könnte also Adressen anfordern, um dann dort missionieren zu gehen. Daran sehe ich kein besonderes öffentliches Interesse.

Die Zeugen Jehovas haben vor ein paar Jahren einen langen Rechtsstreit über ihr Datensammeln beim Missionieren und Hausbesuchen ausgefochten. Hat mit dem Thema nicht so viel zu tun, aber der Verweis auf die Religionsfreiheit hat ihnen nicht weitergeholfen.

In jedem Fall, solche Ehrenamtler werden keinen langen Prozess führen wollen, selbst wenn die Chancen gut stünden.

load more comments (5 replies)