Deutschland
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Wenn zwei Personen gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, kann der Vertrag auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.
Den Vertrag ohne Kündigung einseitig (d.h. ohne Zustimmung des Vermieters) zu ändern, geht nicht.
Ob es für dein spezielles Anliegen noch einen anderen Weg gibt, weiß ich leider nicht. Da solltest du mal nach spezialisierten Rechts- oder sogar Mietrechts-Foren suchen und dann dort fragen.