Pozilei

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Er freut sich darauf, im Einsatz linke Zecken zu verprügeln und gilt polizeiintern als Menschenfeind: Kontext liegen Chatprotokolle vor, in denen der Beamte Rainer Jäger (Name geändert) mit Gewalttaten prahlt. Konsequenzen hatte das bislang nicht, aber das könnte sich bald ändern.

Am 28. Juli 2017 bekommt Polizeiobermeister Rainer Jäger, der in Wahrheit anders heißt, eine Nachricht: Wie war es denn in Hamburg?, will jemand wissen.

Jäger, damals 28 Jahre alt, war von Baden-Württemberg aus im Einsatz, um den G20-Gipfel 2017 abzusichern.

Doch nach Ausschreitungen zwischen Polizei und Demonstrant:innen schreibt er: "Schlimm. Diese ganze Gewalt und Zerstörung." Kurz darauf folgt die Aufklärung: "Das war ein Scherz. Es war Mega gut." Er habe "ordentlich ausgeteilt" und "hoffe nur das ich keine Post aus hh bekomme". Die Post kam – doch Jäger hat sich zu Unrecht Sorgen gemacht.

Im Hochsommer 2017 brannten Barrikaden im Hamburger Schanzenviertel, der Protest rund um den G20-Gipfel eskalierte. Doch am 8. Juli, dem Tag nach den schweren Krawallen, entspannt sich die Stimmung in der Stadt wieder leicht.

Seit 18 Uhr ist das Demonstrationsverbot, das zwischenzeitlich für die Hamburger Innenstadt galt, aufgehoben. Etwa 20 junge Menschen starten am Pferdemarkt in St. Pauli die friedliche Aktion "Lieber tanz ich als G20", mit der sie – so geben es Beteiligte später zu Protokoll – für gute Laune sorgen wollten.

Ein Video, das die Polizei selbst angefertigt hat, zeigt dann allerdings, wie mehrere Beamte losrennen, nicht nur die Musikanlage in ihre Einzelteile zerlegen, sondern ohne Vorwarnung auf die jungen Leute einschlagen.

„Es hat keine Polizeigewalt gegeben.“ - Olaf Scholz

Betroffen ist auch Lola D., damals 26 Jahre alt, hauptberuflich Erzieherin und nebenher als Flamenco-Tänzerin aktiv. Ein Schlagstock bricht ihr das Wadenbein; bis sie wieder tanzen kann, vergehen fast 1,5 Jahre.

Dass die Gewaltanwendung gegen sie rechtswidrig war, ist längst vor Gericht geklärt. So erhielt sie nach einer Klage knapp 5.000 Euro Schadensersatz. Allerdings bleibt das abstrakt: Schuldig gesprochen ist hier die Polizei als Institution. Der konkrete Täter musste sich jedoch nie auf einer Anklagebank verantworten.

Dabei konnte der Kreis der Verdächtigen stark eingegrenzt werden. Von den circa 29.000 Polizist:innen, die während des Hamburger G20-Gipfels im Einsatz waren, kommen nach internen Ermittlungen nur noch drei in Frage.

Auf den Videoaufnahmen tragen die Beamten zwar Uniform und Helm, somit sind kaum körperliche Merkmale zu sehen. Allerdings ist beim Täter eindeutig die Kennzeichnung "BFE 1160" zu erkennen.

Damit ist klar, dass jemand von der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) des Polizeipräsidiums Einsatz aus Baden-Württemberg, Direktion Bruchsal, zugeschlagen haben muss.

So blieben schnell nur noch drei potenzielle Täter übrig. Der weitere Ermittlungseifer hielt sich dann aber in Grenzen. Weil es die zuständige Staatsanwaltschaft in Hamburg für aussichtslos hielt, den Täter eindeutig zu ermitteln, wurde das Verfahren mehrfach eingestellt – und nach Beschwerde durch den Anwalt der Geschädigten, Dieter Magsam, wieder eröffnet.

Zudem lehnte das Amtsgericht Hamburg Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen zunächst "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" ab.

Das Hamburger Landgericht korrigierte diese Einschätzung zwar später. Allerdings wurden die Razzien erst im Februar 2023 vollstreckt, also knapp sechs Jahre nach der Tat.

Und doch konnten dabei relevante Informationen zutage gefördert werden. So schreibt die Hamburger Polizei in einem Ermittlungsvermerk, dass verschiedene technische Geräte beschlagnahmt und forensisch ausgewertet worden seien. Insbesondere in Chatprotokollen gebe es Daten, "die den Verdacht erhärten, dass es sich bei dem Beschuldigten [Jäger] um den Täter handelt. Zusätzlich wurden als Zufallsfunde diverse Gesprächsinhalte festgestellt, die auf eine hohe Gewaltbereitschaft und menschenverachtendes Verhalten des Beschuldigten [Jäger] schließen lassen".

Etwa wäre da ein Bild, das Jäger am 9. Juli 2017, also einen Tag nach dem Vorfall am Pferdemarkt, verschickt hat: Es zeigt die Hamburger Hafenkulisse, ein Schriftzug definiert den Zweck von BFE-Einheiten mit "Jagen und keine Gnade".

Einige Monate später eröffnet ein Chatpartner von Jäger die Unterhaltung wenig diskret mit: "So jetzt mal zu dir Du Hamburger Schlächter."

Der Verdächtigte ist sich sicher: "Mich kriegen sie nicht!" Zwar habe "die Tussi" offenbar Anzeige gestellt. Dass nun Kolleg:innen aus der Hansestadt anreisen, um beim Bruchsaler Präsidium zu ermitteln, sieht Jäger dennoch gelassen: Er hält das für "mega unnötig", denn auf dem Video "siehst null Komma null".

Als Jäger schreibt, dass "scheinbar ne Frau" die Vernehmung durchführen soll, rät sein Chatpartner: "Kannst ja bissle schmeicheln".

Würg

Die Nachrichtenverläufe offenbaren auch abseits der Vorfälle um den G20-Gipfel eine krude Gedankenwelt, in der Gewalt eine Genussquelle darstellt.

Als ihn ein Freund fragt, ob er aus privatem Interesse im Stadion von Hertha BSC Berlin gelandet ist, entgegnet der Prügelpolizist: "Nein ich bin zum schlagen hier".

Das sind genau die Leute, die ein Gewaltmonopol haben sollten.

Einmal schreibt Jäger einem Kontakt, der als "Mama" eingespeichert ist: "Heute konnte ich seit langem endlich wieder einen Menschen schlagen", das sei "richtig befriedigend" gewesen, aber "Jetzt heim Couch und Bier".

"Ach du Armer", entgegnet die mutmaßliche Mutter: "Bist du unbefriedigt. Hat er dich auch geschlagen?" Die Frage wird verneint. "Aber hab mir abartig das Knie gestoßen.. an der Tribüne beim Hinsetzen.. junge junge."

Das tut mir jetzt aber leid.

Aus den polizeiinternen Ermittlungsunterlagen geht hervor, dass Jäger viele Nachrichtenverläufe aus dem Jahr 2017 gelöscht hat. Teils konnten sie rekonstruiert werden. Allerdings ist nicht mehr überall ersichtlich, von welchem Gesprächspartner was geschrieben wurde.

Doch auch so offenbaren die Chats, wie Unterhaltungen unter Polizei-Kameraden ablaufen können. Im Dialog unter Staatsdienern bekunden zwei Beamtete ihr Bedürfnis, mal wieder "Kanaken und neger [zu] schlagen", sie schicken sich Youtube-Links zu Videos von rabiaten Einsätzen, aber klagen dann "gute gewalt ist keine drauf...". Vielleicht gibt ja das eigene Material mehr her: "Hast du generell noch Zeug von unseren prügelorgien?"

Durchschnittlicher BSEler

Bei einem Zwischenstandbericht, wie es gerade auf einer Demo am 1. Mai 2019 zugeht, schreibt einer: "Hoffentlich kann ich einem Noch einen Eka auf den Kopf schlagen", wobei der "Eka" im Polizeijargon für einen Schlagstock steht.

Einmal wird das Einsatzziel im kollegialen Austausch konkret beschrieben mit: "Du sollst in nrw zecken verprügeln."

Später schreibt ein Beamter über den Einsatz, dass er mit seiner "persönlichen Bilanz" "äußerst zufrieden" sei, da er nun neues Pfefferspray brauche.

Und: "Einer der evtl gegen meinen Trupp gelaufen ist hat am Schluss über den Lautsprecherwagen jemand Gesucht der ihn mit heimnimmt .. er konnte nicht mehr laufen....."

In der gleichen Unterhaltung heißt es dann noch: "ich kann nicht mehr über meine Vorfälle schreiben, du weist Handyauswertung" – wobei es sich der Verfasser nicht nehmen lässt, noch zu betonen, dass sich ein Freiburger Hals-Nasen-Ohren-Arzt morgen über ein paar Neukunden freuen könne.

An anderer Stelle bezeichnet Jäger seinen Gesprächspartner als "Rassist", was der als Kompliment auffasst und sich bedankt. Jäger bekräftigt daraufhin: "Ich zweifel an der Intelligenz jedes Polizeibeamten der kein rassist ist."

Sympathisch.

In einem anderen Chat-Verlauf, der gelöscht worden ist und bei dem nach der Wiederherstellung unklar bleibt, wer von den beiden was gesagt hat, klagt entweder Jäger oder ein Kollege: "Um 02 aufgestanden um einen deutsche Flughafen vor einer eselfickenden Fachkraft zu beschützen."

Es entspinnt sich eine Unterhaltung, dass angesichts der Zustände im Land eine Enklave irgendwo schon gut wäre, vielleicht unter dem Namen "Nationalsozialistische Republik neu Deutschland", ein "Land in dem wir gut und gerne leben", "irgendwo im Dschungel. Da können wir dann auch das Haus von Mutti Merkel suchen und ihr mal was erzählen." – "Oder ganz andere Sachen mit ihr machen."

Der Typ hat Zugang zu Waffen.

Bei dem Beamten Jäger werde "eine aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar", schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.

Untertreibung des Monats.

Allerdings nicht in einer Anklageschrift, sondern in einem Einstellungsbescheid, der die Ermittlungen für beendet erklärt. So habe es bei der Durchsicht von Jägers Datenbeständen zwar Hinweise gegeben, "dass dieser im Verlaufe der Hamburger Einsätze Gewalt angewendet und Gefallen hieran gefunden hat".

Doch hätten es die Funde nicht ermöglicht, dem Beschuldigten den konkreten Schlag gegen das Bein der Tänzerin "mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

So reiht sich der Fall ein in die lange Reihe von Ermittlungen gegen die Exekutive, die gescheitert sind. Allein nach dem G20-Gipfel in Hamburg kam es zu 157 Anzeigen gegen Polizist:innen.

Trotz etlichen Stunden an Videomaterial, das brutales Vorgehen der Einsatzkräfte dokumentiert, und vielen nachweislich schwer verletzten Demonstrant:innen, gab es bislang nur ein Urteil: Weil der Polizist Klaus M. einen anderen Polizisten im Einsatz leicht am kleinen Finger verletzt hat, wurde gegen ihn eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen. Falls er sich binnen eines Jahres noch etwas zuschulden kommen lassen sollte, werden 3.200 Euro Strafe fällig.

Gut, dass man seine Prioritäten richtig setzt.

Die allermeisten Verfahren wurden indessen endgültig eingestellt, oftmals weil eine Identifizierung der Täter nicht gelang. Bei dem gebrochenen Bein der Tänzerin wäre der Nachweis ein Leichtes gewesen, wenn BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg schon damals eine eindeutige Kennzeichnung an der Uniform hätten tragen müssen.

Nach über einem Jahrzehnt Debatte hat der Landtag das im Juni 2023 verpflichtend vorgeschrieben – gegen erbitterten Widerstand aus den Polizeigewerkschaften DPolG und GdP.

Diese hatten wiederholt von einem "Misstrauensvotum" und einem "Generalverdacht" gesprochen, und im Interview mit dem SWR durfte Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der DPolG Baden-Württemberg, unwidersprochen behaupten, "dass wir keinen einzigen Fall haben in Baden-Württemberg, bei dem wir einen Beamten, dem man ein Fehlverhalten, ein vermeintliches Fehlverhalten vorgeworfen hat, nicht identifizieren konnten".

Ah, nice. Also weiß man wer die Täter sind und deckt sie.

Dabei sollte es gerade in Baden-Württemberg noch Erinnerungen an den 30. September 2010 geben: Im Stuttgarter Schlossgarten wurden bei einem rechtswidrigen Polizeieinsatz hunderte friedlich Demonstrierende verletzt, ein Rentner mit einem Wasserwerfer bis zur Erblindung beschossen.

Doku (TW: Blut, Polizeigewalt). Der Typ war ein Held und hat sich zwischen Polizei und Demonstranten gestellt, als die eine Schülerdemo niederknüppeln wollten.

In der Abschlussbilanz des Justizministeriums von 2013 wird ausgeführt, dass allein in diesem Fall 156 Verfahren gegen unbekannte Polizeibeamte eingestellt worden sind, "weil kein strafbares Verhalten feststellbar war oder kein Beschuldigter identifiziert werden konnte".

Dass sich Kolleg:innen bei der Polizei nur selten ans Messer liefern, ist indessen altbekannt. Rechtsanwalt Dieter Magsam, der die Geschädigte Lola D. über viele Jahre vertreten hat, ist nicht nur entsetzt über den Gewalttourismus, an dem sich manche behelmte Polizisten offenbar erfreuen.

Er geht auch davon aus, dass irgendwann mal irgendwer beim Präsidium Einsatz mitbekommen haben müsste, wie der Beamte Jäger tickt. Der Anwalt wäre der Ansicht, dass solche Polizist:innen dringend aus dem Dienst entfernt werden sollten.

Dass es dazu kommt, ist nicht ausgeschlossen, denn beim baden-württembergischen Präsidium Einsatz werden gegenwärtig disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft. Ein Sprecher erläutert gegenüber der Redaktion, dass die Polizei vor eigenen Schritten zunächst den Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten wollte. Vergangene Woche habe die Hamburger Staatsanwaltschaft nun die Akten überliefert. Wie lange deren Auswertung dauern werde, sei noch nicht absehbar, teilt der Sprecher mit. Insbesondere die Chat-Verläufe werde man sich sehr genau ansehen.

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Bislang gibt es keine einheitlichen Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch die Polizei - anders als beim Verfassungsschutz. Das Bundesjustizministerium bringt nun einen Gesetzentwurf im Kabinett ein. Doch die Pläne sind umstritten.

Sie sind die wohl heikelsten Ermittlungswerkzeuge der Sicherheitsbehörden: die Vertrauenspersonen, auch V-Personen genannt.

Damit gemeint sind keine verdeckten Ermittler, keine eingeschleusten Beamten, sondern Kriminelle oder Extremisten, die von Polizei und Verfassungsschutz angeworben und oftmals bezahlt werden, um den Behörden Insider-Informationen zu liefern und so Straftaten aufzuklären oder zu verhindern.

Beim Verfassungsschutz ist der umstrittene Einsatz von V-Leuten gesetzlich klar geregelt - nicht so bei der deutschen Polizei. Die Bundesregierung möchte dies nun ändern.

Oder besser gesagt: Ein Teil der Ampelkoalition, allen voran das FDP-geführte Bundesjustizministerium, plant, den polizeilichen Spitzeleinsatz mit klaren gesetzlichen Vorgaben strenger zu regeln. So war es auch im Koalitionsvertrag angekündigt worden.

Heute wird Bundesjustizminister Marco Buschmann das "Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation" zur Abstimmung in das Kabinett einbringen.

Zuvor hatte es ordentlich Streit hinter den Kulissen gegeben. Das SPD-geführte Innenministerium beispielsweise fürchtet, dass durch strenge Regeln ein Einsatz von V-Leuten künftig erschwert oder gar unmöglich gemacht werde.

Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es zum Beispiel, dass V-Personen nicht ihren Lebensunterhalt von den Geldzahlungen der Behörden bestreiten können sollen, und dass keine Minderjährigen angeworben werden dürfen.

Außerdem soll der Quelleneinsatz in einem Strafverfahren vorab von einem Gericht überprüft und angeordnet werden müssen.

Falls eine V-Person länger als fünf Jahre eingesetzt werde oder erhebliche Vorstrafen aufweise, müsse ein Einsatz gesondert begründet werden. Wenn ein Spitzel nachweislich lüge oder selbst Straftaten begehe, solle die Zusammenarbeit umgehend beendet werden.

Polizeivertreter äußerten bereits die Sorge, dass mit einem zu strengen Gesetz ein Quellen-Einsatz kaum noch möglich sei. Vor allem die Tatsache, dass künftig Richter vorab über einen Spitzeleinsatz entscheiden sollen und dass Details umfassend dokumentiert werden müssten und später vor Gericht thematisiert werden könnten, wird kritisiert.

"Das wird dazu führen, dass sich keine Person mehr für diese Tätigkeit anbietet und wir dieses Einsatzinstrument nicht mehr nutzen können", sagt etwa Oliver Huth, der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).

Es bestehe eine große Gefahr, dass V-Leute durch die geplanten Berichts- und Dokumentationspflichten enttarnt werden können.

Wie kann das denn sein? Ich dachte es gibt keine Naziprobleme in der Polizei.

Nikolaos Gazeas sieht das anders. Der Strafverteidiger lehrt an der Universität Köln das Recht der Nachrichtendienste. Er hält eine gesetzliche Regelung für längst überfällig. "Der Einsatz von V-Personen kann zu den eingriffsintensivsten Mitteln des Staates zählen, eine gesetzliche Regelung ist daher schon verfassungsrechtlich zwingend", so Gazeas gegenüber WDR und NDR.

Die Sorge, dass durch einen Richtervorbehalt oder Dokumentationspflichten das Ermittlungsinstrument gefährdet sei, kann Gazeas nicht nachvollziehen. "Der Ermittlungsrichter erfährt die Identität der V-Person nicht, wenn er über die Zulässigkeit ihres Einsatzes entscheidet. Das ist eindeutig so im Gesetz geregelt", meint der Strafverteidiger. "Woraus sich hier ein Enttarnungsrisiko ergeben soll, wird nicht aufgezeigt."

Anders als bei der Polizei ist der Einsatz von V-Leuten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits seit Jahren gesetzlich und in Dienstvorschriften geregelt.

In den vertraulichen Dokumenten, die WDR und NDR einsehen konnten, steht unter anderem, dass es eine Art Probezeit für angehende V-Personen gibt, um sie auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Quellen werden zudem formal schriftlich verpflichtet. Die Informanten des Verfassungsschutzes dürfen außerdem keine Vorstrafen in sogenannten Kapitalverbrechen (zum Beispiel schwere Körperverletzungsdelikte oder Sexualstraftaten) haben und müssen psychisch stabil sein.

Die V-Person soll zudem regelmäßig überprüft und mit Hilfe eines speziellen Bewertungssystems beurteilt werden. Auch die Geldzahlungen sind klar geregelt: Diese dürfen nicht als Lebensgrundlage dienen. Die Höhe der Bezahlung orientiert sich hierbei an der Menge und der Qualität der Informationen sowie an der Gefährdung der V-Person.

Der VP-Führer - also der Ansprechpartner des jeweiligen Informanten - soll laut den Richtlinien auch in Erfahrung bringen, ob mit den Geldern des Verfassungsschutzes zum Beispiel terroristische Aktivitäten finanziert werden. Privater Umgang zwischen V-Leuten und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ist untersagt.

Der polizeiliche Einsatz von menschlichen Quellen hingegen ist bundesweit noch nicht einheitlich geregelt: Die Polizeibehörden setzen angeworbene Spitzel meist gemäß internen Dienstvorschriften ein. Und die können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Teilweise wird die Quellenführung bei der Polizei bislang erstaunlich unbürokratisch und locker gehandhabt.

Überraschend.

In der Vergangenheit warfen die Einsätze von V-Leuten daher auch immer wieder Fragen auf - etwa, ob Spitzel durch die Geldzahlungen womöglich zu offensiven Tatprovokationen verleitet werden.

Das baden-württembergische Landeskriminalamt (LKA) etwa setzte in rund 30 Fällen einen arbeitslosen Mann als Quelle ein, samt falscher Identität und falschen Papieren.

Vor Gericht erzählte der Spitzel später, dass er neben seinen Tageshonoraren von rund 100 Euro auch eine Erfolgsprämie bekomme, wenn eine Zielperson am Ende verurteilt werde.

Ein anderer V-Mann-Einsatz wiederum endete tödlich: Ein Informant der Frankfurter Polizei, der im Drogenmilieu eingesetzt war, wurde im Sommer 2022 im südspanischen Marbella zunächst gefoltert und dann ermordet. Offenbar, weil seine Spitzeltätigkeit aufgeflogen war.

Die genauen Hintergründe der Ermordung dieses V-Mannes sind bis heute nicht aufgeklärt. Bis vor Kurzem noch hatte die Staatsanwaltschaft Hanau in diesem Fall ermittelt und auch die für den Spitzel zuständigen Polizeibeamten aus Frankfurt vernommen.

Die Beamten hatten teilweise die Aussage verweigert.

Nach Recherchen von WDR und NDR hatten die Ermittler den Mann jahrelang auf mehrere Rauschgift-Netzwerke angesetzt. Die Beamten stehen im Verdacht, den V-Mann dabei vor Strafverfolgung geschützt zu haben.

Während er für die Frankfurter Polizei spitzelte, beging der V-Mann mutmaßlich selbst Straftaten und organisierte im großen Stil Drogentransporte von Spanien nach Deutschland.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf würde ein solcher V-Mann-Einsatz künftig wohl kaum noch möglich sein.

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Ermittlungen gegen die rechtsradikale Kampfsportgruppe »Knockout 51« ergeben, dass ein Polizist möglicherweise Dienstgeheimnisse verraten hat. Ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten läuft.

Interne Ermittlungen gegen einen Polizisten aus Eisenach: Im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Neonazi-Gruppierung »Knockout 51« ist ein Beamter ins Visier geraten.

Gegen den Mann liefen interne Ermittlungen, auch ein Disziplinarverfahren sei eröffnet worden, sagte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums am Montag.

Nähere Angaben zu den Vorwürfen gegen den Polizisten machte der Sprecher nicht. Zuvor hatte der MDR über die internen Ermittlungen berichtet.

Demnach soll der Beamte interne Informationen über bevorstehende Hausdurchsuchungen oder Festnahmen an die Neonazis weitergegeben haben.

Er soll zudem ermöglicht haben, dass Fotos von Ermittlungsakten angefertigt wurden, die dann in Neonazi-Kreisen verbreitet wurden.

Katharina König-Preuss, Landtagsabgeordnete der Linken im Innenausschuss, sieht mit den Ermittlungen einen seit geraumer Zeit bestehenden Verdacht bestätigt. Sie sei mehr als schockiert, dass es so lange gedauert habe, bis das Innenministerium tätig geworden sei, sagt König-Preuss dem MDR .

Vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena läuft ein Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder von »Knockout 51«. Der Generalbundesanwalt wirft den Thüringer Rechtsextremisten im Alter zwischen 21 und 25 Jahren vor, schwerste Straftaten vorbereitet zu haben.

Die Gruppe soll spätestens ab April 2021 auf Körperverletzungen und die Tötung von Angreifern aus dem linksextremen Lager ausgerichtet gewesen sein, wie der Vertreter des Generalbundesanwalts bei der Verlesung der Anklage gesagt hatte.

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Die Eisenacher Polizei ermittelt gegen Journalisten, die im Zuge kritischer Berichterstattungen über Neonazi-Konzerte Fotos mit verbotenen Symbolen veröffentlicht haben.

Dazu gehörten etwa Abzeichen der Waffen-SS wie SS-Totenköpfe oder die so genannte "Wolfsangel", aber auch andere strafbare Runen.

Nach MDR Investigativ-Informationen hatten die Reporter des Medienportals "Recherche Nord" mehrfach Straftaten von Neonazis im Umfeld der rechtsextremen Konzerte dokumentiert und Fotostrecken davon online gestellt. Darin waren Teilnehmer der Rechtsrock-Konzerte mit strafbaren Neonazi-Tätowierungen zu sehen.

https://www.recherche-nord.com/

In ihrer Berichterstattung hatten die Journalisten mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Eisenacher Polizei nicht konsequent genug gegen die Konzerte in der Neonazi-Immobilie "Flieder Volkshaus" vorgegangen sein soll.

Beamte der Eisenacher Polizei hatten später Anzeigen wegen des Zeigens verbotener Symbole und wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild gestellt.

Während der Veranstaltungen hatte die Polizei auch Strafanzeigen gegen rechtsextreme Teilnehmer gestellt. Die Landespolizeiinspektion Gotha hatte dem MDR nach einem solchen Konzert im Juli 2023 mitgeteilt, dass die Beamten im Nachhinein Bildmaterial für Anzeigen genutzt hätten.

Ein Polizeisprecher sagte dem MDR, die Verfahren seien von Amts wegen aufgrund gesicherter Beweismittel und der in den öffentlich zugänglichen Medien publizierten Informationen erfolgt. "Die Kriminalpolizeistation Eisenach führt derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz sowie des Verdachtes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen." Von Amts wegen bedeutet dabei, dass die Polizei ein Verfahren eröffnet hat, unabhängig davon, ob Betroffenen selbst eine Anzeige gestellt haben.

"Recherche Nord" hatte in den veröffentlichten Fotostrecken auch kritisiert, dass die Polizei vor Ort Straftaten durch Teilnehmende zum Teil nicht erfasst habe. Das Thüringer Innenministerium hatte eine MDR Investigativ-Anfrage zu den Vorwürfen an die Thüringer Landespolizeidirektion, der zentralen Einsatz- und Verwaltungsbehörde der Thüringer Polizei, weitergeleitet.

Eine Sprecherin von "Recherche Nord" sagte dem MDR, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten sei ebenso "bizarr" wie das dahinterliegende Rechtsverständnis. "Im Grunde handelt es sich um einen schweren Angriff auf das Presserecht, um einen Angriff von Institutionen, die den demokratischen Rechtsstaat eigentlich verteidigen, und nicht, wie in diesem Fall, weiter aushöhlen sollten", sagte die Sprecherin weiter. "Aufklärung und Informationen über die neonazistische Raumnahme in Eisenach scheinen nicht erwünscht".

"Recherche Nord" ist ein Medienprojekt freier Fotografen und Journalisten, die seit Jahren über Rechtsextremismus in Deutschland berichten. Foto- und Videomaterial sowie Recherchen des Projekts sind in der Vergangenheit immer wieder in bundesweiten Zeitungen wie "Die Zeit" und "Süddeutsche Zeitung" sowie in öffentlich-rechtlichen Medien erschienen.

Ein Sprecher der Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" sagte MDR Investigativ, Fotojournalisten hätten grundsätzlich das Recht, verbotene Symbole abzufotografieren und die Berichterstattung über rechtsextreme Zusammenkünfte damit zu illustrieren.

Eine Abbildung solcher Kennzeichen sei nicht strafbar, wenn sie beispielsweise der Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen diente.

"Wenn die Behörden tatsächlich strafrechtlich gegen die Veröffentlichung von Fotostrecken durch 'Recherche Nord' vorgehen, in denen strafbare Tätowierungen und Abzeichen von Teilnehmenden der Neonazi-Konzerte im 'Flieder Volkshaus' in Eisenach dokumentiert wurden, ist das auf jeden Fall erschreckend", so der Sprecher weiter.

Es sei die Aufgabe der Polizei, "Medienschaffende, die von rechtsextremen Zusammenkünften berichten, bei ihrer Arbeit zu schützen und damit in ihrem Einsatz für die Demokratie zu unterstützen."

Im so genannten "Flieder Volkshaus" in Eisenach finden seit Jahren nahezu monatlich weitestgehend ungestört Rechtsrock-Konzerte und Liederabende statt.

Mitglieder der verbotenen Netzwerke "Combat 18“, "Hammerskins" und "Blood & Honour" verkehren regelmäßig in der Immobilie. Die mutmaßlichen Neonazi-Schläger der Gruppe "Knockout 51" trainierten dort für den Straßenkampf.

2022 wurde die Immobilie von der Polizei als kriminogener - also als "gefährlicher" - Ort eingestuft. Das hat zur Folge, dass die Polizei dort ohne Anlass Personenkontrollen durchführen darf.

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Der Verdacht wiegt schwer: Seit Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Frankfurter Polizisten Johannes S. Der Verdacht: Er soll an der „NSU 2.0“-Drohserie beteiligt gewesen sein, die ab dem Sommer 2018 zunächst die NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız ins Visier nahm und danach dutzende weitere Betroffene.

Auf dem Polizeirevier von Johannes S. waren zuvor ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız abgerufen worden, der 34-Jährige war für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Nun aber stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn ein.

Das Verfahren sei bereits im Dezember eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main der taz.

Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich nicht äußern. Es sei aber bereits Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht worden, so der Sprecher.

Diese Beschwerde kommt von Başay-Yıldız und ihrer Anwältin Antonia von der Behrens. Die Einstellung sei „derzeit nicht nachvollziehbar“, sagte von der Behrens. „Die Fülle der Indizien gegen Johannes S. lässt für mich weiterhin nur den Schluss zu, dass er mindestens am ersten Drohschreiben beteiligt war.“

Tatsächlich gibt es gleich mehrere Punkte, die Johannes S. belasten. So war Johannes S. während des Datenabrufs zu Başay-Yıldız, am 2. August 2018, im Revier im Dienst.

Der Rechner war damals zwar mit einem Passwort geschützt – dieses war aber allen Po­li­zis­t*in­nen im Revier bekannt.

Kurz darauf folgte das erste „NSU 2.0“-Schreiben an Başay-Yıldız, das den Namen ihrer damals zweijährigen Tochter enthielt, die mit dem Tod bedroht wurde. Versandt wurde es über einen Onlinefax-Anbieter, verschlüsselt über einen Tor-Browser.

Auch Johannes S. war mit Tor-Browsern vertraut, er hielt darüber in seiner Polizeiausbildung einen Vortrag.

Zudem war er für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Ermittler fanden Jugendfotos von ihm mit Hitlergruß.

In einer Chatgruppe mit Kolleg*innen, dem „Itiotentreff“ zog er über Migranten oder Behinderte her, postete NS-Bildchen.

Auf seiner Hochzeittorte wurde er stilisiert in SS-Uniform dargestellt, am Kragen der Dienstgrad eines „Obersturmbannführers“ – so nannte sich auch der „NSU 2.0“-Schreiber.

Zudem fanden sich auf dem Handy von Johannes S. Onlinesuchen nach „Yildiz in Frankfurt“ und Filmzitate, die später auch in „NSU 2.0“-Schreiben auftauchten.

Geht es noch offensichtlicher?

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen Johannes S. wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.

Geprüft wurde nicht nur, ob er die Daten von Başay-Yıldız im Revier abgerufen hatten, sondern auch ob er an den ersten Drohschreiben der „NSU 2.0“-Serie selbst beteiligt war.

Dies aber sah die Staatsanwaltschaft nach taz-Informationen am Ende nicht als nachweisbar an. Tatsächlich ist für die „NSU 2.0“-Serie Ende 2022 ein arbeitsloser Informatiker aus Berlin, Alexander M., verurteilt worden.

Schon in dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es hätten sich keine Hinweise auf Mittäter ergeben, auch nicht auf Johannes S.

Auch bei Überwachungsmaßnahmen soll nichts Belastendes gegen den Polizisten gefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft hielt daher am Ende eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich.

Auch gegen eine Kollegin von Johannes S., Miriam D., wurde bis zuletzt ermittelt – und auch ihr Verfahren ist nun eingestellt.

Die 38-Jährige stand ebenso unter Verdacht an der „NSU 2.0“-Serie beteiligt gewesen zu sein, weil an ihrem PC die Daten von Başay-Yıldız abgerufen wurden.

Auch hier sah die Staatsanwaltschaft letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht. Man habe bis zum Schluss nicht klären können, wer im Revier die Abrufe tatsächlich vornahm.

Die Anwältin von Seda Başay-Yıldız, Antonia von der Behrens, kritisierte dagegen nicht nur die Verfahrenseinstellung, sondern auch, dass vor dieser Entscheidung eine beantragte Akteneinsicht für Basay-Yildiz nicht gewährt wurde.

„Es ist symptomatisch für die Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft, die Geschädigte nicht oder zu spät zu informieren.“ Die Beschwerde gegen die Einstellung wird nun die Staatsanwaltschaft nochmal prüfen oder der Generalstaatsanwaltschaft vorlegen.

Gegen Johannes S. und Miriam D. ist indes weiterhin ein Verfahren wegen Volksverhetzung wegen der „Itiotentreff“-Chatgruppe offen.

Das Landgericht Frankfurt lehnte hier einen Prozess bisher ab, weil die Chatgruppe nicht öffentlich gewesen sei – für eine Volksverhetzung brauche es aber eine größere Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main ist darüber weiterhin nicht entschieden.

Die fünf damals an der Chatgruppe beteiligten Beamten sind derweil weiter suspendiert, vier von ihnen beziehen aber bis heute ihre Bezüge. Ihre Disziplinarverfahren sind wegen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt und werden erst nach Abschluss fortgesetzt.

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Nach drei Festnahmen wegen geplanter Terroranschläge rät der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, alle Weihnachtsmärkte per Video zu überwachen. "Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten ist ein hilfreiches Mittel, das intensiv unter dem Einsatz bester Technik genutzt werden sollte", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Das sei bislang nur vereinzelt der Fall, weil oftmals aufgrund des Datenschutzes eine präventive Videoüberwachung nicht möglich sei. Kopelke weist außerdem darauf hin, dass die Polizei durch den Schutz der Weihnachtsmärkte personell stark gefordert ist:

Extraschichten könnten nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.

Auch Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sieht die Polizei aktuell stark belastet. "Zum einen sind Polizisten infolge des Gaza-Kriegs im Objektschutz jüdischer Einrichtungen tätig. Und zum anderen kann die Bundespolizei in den Bundesländern auf Weihnachtsmärkten nicht unterstützen, weil sie an der Grenze gebunden ist", sagte er dem RND. Dort würden auch diejenigen abgefangen, die möglicherweise Gefährder seien oder werden könnten.

🎶 Rainer Wendt, du bist kein echter Polizist Rainer Wendt, weil du dir selbst der Nächste bist Rainer Wendt, du forderst Rechtstaat und Moral Aber beides ist dir selber scheiß egal🎶

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Antwort mit Richtigstellung und die Arroganz der Autopolizei!

So viel zum Thema Jurastudium wiederholen:

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Zehn Polizisten, zwei Trainings-Tage und 12.000 verschossene Patronen: Wenig glaubwürdige Zahlen, so der Brandenburger Landesrechnungshof. Bei einer Schießübung könnten 4.400 Patronen verschwunden sein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

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Ist Zoll hier auch erlaubt?

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Ein paar Monate vor einer (Teil-)Legalisierung nochmal hauptsächlich migrantisch aussehende Jugendliche schikanieren? Oder stattdessen z.B. die STVO durchsetzen, um Fußgänger und Radler zu schützen? - Die Polizei Sachsen hat da klare Präferenzen.

Am Mittwoch führte die Polizeidirektion Chemnitz erneut eine Komplexkontrolle zur Bekämpfung der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität im Innenstadtbereich durch. Zudem war der Stadtordnungsdienst der Stadt Chemnitz parallel im Einsatz.

Im Rahmen der Maßnahmen kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 60 Personen und prüften zum Teil mitgeführte Taschen und Behältnisse. Daraufhin wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Gegen 17:10 Uhr unterzogen Polizisten im Bereich Am Wall drei Personen einer Kontrolle. Bei einem jungen Mann (18/tunesischer Staatsangehöriger) aus der Gruppe fanden die Beamten acht Konsumeinheiten Marihuana. Die Drogen (insgesamt 2,5 Gramm) wurden sichergestellt.

Weiterhin stellten Einsatzkräfte gegen 20:55 Uhr in der Promenadenstraße einen Fahrradfahrer fest und wollten ihn zum Zwecke einer Kontrolle stoppen. Statt anzuhalten, fuhr er in Richtung Schlossteich davon. Die Einsatzkräfte verfolgten den Flüchtigen und stellten ihn letztlich auf der Schlossteichinsel. Bei dem Gestellten (23/russische Staatsangehörigkeit) wurde eine Konsumeinheit Marihuana sichergestellt.

Insgesamt waren 67 Polizeibeamte in den Einsatz involviert.

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Ein 22 Jahre alter Berliner Polizist hat seinem jüngeren Bruder am Montagabend nach Angaben der Polizei versehentlich mit seiner Dienstpistole in den Hals geschossen.

Der schwer verletzte 15-Jährige wurde vor Ort versorgt und dann zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei am Dienstagmittag mitteilte.

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Der Polizei im sächsischen Riesa ist eine Maschinenpistole samt Munition abhandengekommen. Wie die Polizeidirektion in Dresden am Dienstag mitteilte, wurde das Fehlen der Waffe am vergangenen Freitag bei einer internen Revision im Riesaer Polizeirevier bemerkt.

Die Maschinenpistole sei letztmalig am 8. Februar an einen Streifenpolizisten ausgegeben worden.

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