Netzkultur / Netzpolitik

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Da es sich bei einer solchen Maßnahme um einen grundrechtssensiblen Eingriff handelt, befristete der Gesetzgeber die Ermächtigung beim Jagen von Einbrechern zunächst auf fünf Jahre. Sie würde daher – ohne Verlängerung – am 12. Dezember außer Kraft treten. Das Parlament sah ferner eine Evaluierung nach drei Jahren vor, um die Effizienz der Klausel beurteilen zu können.

Befugnis wurde bislang kaum genutzt
Das Justizministerium hat diese Überprüfung durchgeführt. Allerdings fielen die relevanten Zeiträume in die Zeit der Corona-Pandemie, schränkt das Ressort von Marco Buschmann (FDP) ein. Damals hätten viele im Homeoffice gearbeitet und es sei zu einem Rückgang von Wohnungseinbrüchen gekommen. "Daher waren die erhobenen Zahlen nicht repräsentativ", heißt es weiter vom Justizministerium.** Deshalb sehe der Entwurf vor, die Befugnis zunächst um weitere fünf Jahre zu verlängern**. Ihre Effizienz solle dann erneut untersucht werden.
Die auf das Jahr 2022 beschränkte Evaluation habe gezeigt, dass eine einschlägige Telekommunikationsüberwachung "zwar nur in 0,08 bis zu 3,07 Prozent der wegen des Verdachts eines Wohnungseinbruchdiebstahls geführten Ermittlungsverfahren angeordnet wurde", schreibt die Exekutive in der Begründung des Änderungsantrags. "Anderseits konnten nach Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in diesen Fällen aber häufig verfahrensrelevante Ergebnisse erlangt werden, die eine Tataufklärung erst ermöglichten."

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LNP500 Zombiecalypse im Grunewald (logbuch-netzpolitik.de)
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In der Auseinandersetzung um die Sperre der Kurznachrichtenplattform X in Brasilien hat das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk eine Millionenstrafe überwiesen – allerdings auf das falsche Konto. Laut einer Mitteilung des Obersten Gerichtshofs (STF) vom Freitagabend (Ortszeit) landeten die 28,6 Millionen Reais (4,77 Millionen Euro) auf einem Konto der Bundessparkasse (Caixa Econômica Federal) und nicht bei der Bank von Brasilien.

Bundesrichter Alexandre de Moraes habe verfügt, dass die Sparkasse die Summe auf das korrekte Konto überweisen müsse. Moraes hatte am 30. August die Stilllegung von X im größten Land Lateinamerikas angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten.

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Zwei Harvard-Studenten haben die Erfindung eines Alumni zweckentfremdet: AnhPhu Nguyen und Caine Ardayfio nutzten Metas kürzlich vorgestellte Smart-Brille, um in Echtzeit Passanten auf der Straße zu identifizieren. In einem Video zeigen sie, wie es theoretisch jeder nachmachen kann.

Meta-CEO und Facebook-Erfinder Mark Zuckerberg, der die amerikanische Elite-Uni ebenfalls besuchte, stellte seine Orion-Brille, auch Ray Ban Meta Smart Glasses genannt, diesen Monat der Öffentlichkeit vor. Sie ist bereits frei verkäuflich und bietet viele Möglichkeiten, Augmented Reality im Alltag zu nutzen.

Brille erkennt Gesichter auf der Straße

Die Möglichkeit, das Gesicht von jedem Menschen um sich herum mit öffentlich verfügbaren Datenbanken abzugleichen, um sofort die Identität und weitere Informationen zu erhalten, gehörte wahrscheinlich nicht zu den Dingen, die Meta seinen Kunden in erster Linie ermöglichen will.

Und doch lässt sich das Projekt namens I-XRAY theoretisch von anderen Nutzern nachmachen – was dafür nötig ist, erklären Nguyen und Ardayfo in einem öffentlich verfügbaren Dokument. Mit der Meta-Smart-Brille lässt sich das eigene Blickfeld live auf Instagram streamen. Das taten die Studenten und nutzten ein Computerprogramm, welches den Stream überwachte und mit KI die Gesichter erkannte. Dann wurden die Fotos in öffentliche Datenbanken eingespeist, um Namen, Adressen, Telefonnummern und sogar Verwandte zu finden. Diese Infos bekamen die Studenten dann direkt vor Ort auf ihr Smartphone.

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Berners-Lee und seine Mitstreiterin Rosemary Leith sehen ihre Mission als teilweise erfüllt. Sie betonen in einem Brief, dass ein neuer Kampf geführt werden müsse: gegen die "Kommerzialisierung der Nutzerdaten und Machtkonzentration" von Social-Media-Plattformen.

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Unter den Betroffenen sind auch verdeckt tätige Mitarbeiter. "Es gibt bestimmte Gruppen, denen wir jetzt besondere Aufmerksamkeit widmen, darunter auch verdeckt arbeitende Personen", hatte der Minister demnach erklärt. Einzelheiten dazu wollte Van Weel laut ANP "aus Sicherheitsgründen" nicht nennen. Es seien aber keine Daten zu polizeilichen Ermittlungsvorgängen abgeflossen.
Nach Angaben von Polizeipräsidentin Janny Knol war ein Polizeikonto gehackt worden. Die genaue Zahl der Betroffenen wurde in dem Zusammenhang nicht genannt. Laut dem Jahresbericht des Ministeriums gab es Ende 2022 in den Niederlanden rund 64.000 Vollzeitstellen für Polizisten und andere Beschäftigte im Polizeibereich.

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Die Bundesnetzagentur hat als deutsche Aufsichtsbehörde für den Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union erstmals einer Organisation den Status als "Trusted Flagger" verliehen. Dieser Sonderstatus sieht unter anderem vor, dass Meldungen dieser Einrichtungen von Plattformbetreibern wie YouTube, Instagram, TikTok oder X besonders schnell abgearbeitet werden müssen.

Vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Bei der nun zum vertrauenswürdigen Hinweisgeber ernannten Stelle handelt es sich um die Meldestelle "REspect!" der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg. Sie nimmt Hinweise von Nutzern über ein – auf Wunsch anonym nutzbares – Meldeformular mit Screenshots entgegen, prüft diese im Anschluss und leitet die Ergebnisse dann an Plattformbetreiber weiter. Bei strafrechtlicher Relevanz werden die Verfasser zudem angezeigt. Der Fokus der Meldestelle "REspect!" liegt dabei auf Hass und Hetze. Seit 2017 hat sie nach eigener Darstellung über 20.000 Anzeigen gestellt und mehr als 70.000 Hinweise erhalten.

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2024 ist also das Jahr, in dem wir bei der Verteidigung unserer digitalen Grundrechte gegen die beste EU, die man für Geld kaufen kann, auf die Hilfe niederländischer Rechtsextremer hoffen müssen und dürfen. Ich vermerke das so in meinem Traumatagebuch.

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"Die Au­to­r:in­nen gehören zu den Nichtregierungsorganisationen Balanced Economy Project, IT for Change und People vs. Big Tech. Sie fordern mehr Investitionen in die öffentliche digitale Infrastruktur, die „dem Gemeinwohl und nicht dem Profit einiger weniger US-Unternehmen“ diene.

„Wir, Menschen und Organisationen aus aller Welt, kämpfen für eine Zukunft, in der die digitale Infrastruktur, die diese Welt durchdringt, im Dienst der Menschen, der Beschäftigten und des Planeten steht“, heißt es. Das Ziel: „eine Welt, in der Menschen frei wählen können, mit welchen digitalen Werkzeugen sie die Welt erkunden und sich miteinander vernetzen, und zwar ohne dabei ihre Privatsphäre oder andere Rechte aufgeben zu müssen.“"

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"Egal, ob wir über die (real existierende) totale Überwachung der Geheimdienste sprechen oder über Digitale Souveräntität und Digitale Mündigkeit oder auf dem Elternabend von Schule oder Kindergarten: Eine Diskussion lässt einerseits Augen rollen oder Achsel zucken und andererseits Bäuche krampfen oder auch Fäuste ballen. So trivial die Frage einer praktischen und allgemein leicht nutzbaren und möglichst weit verbreiteten Lösung für „Instant Messages“ (Kurznachrichten) in Menschengruppen scheint, so sehr treffen hier globale Machtstrukturen, Datenschutz, individuelle Überforderung, Unwillen, Kapitulation und Gleichgültigkeit aufeinander."

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Bereiche, in die wir niemals gehen sollten
Specht-Riemenschneider sagt, sie stehe für die Vereinbarkeit von Datenschutz und Digitalisierung. Dabei sieht sie aber rote Linien: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht müsse auf jeden Fall eingehalten werden. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sei ein Grundrechtseingriff. Ob der zu rechtfertigen ist, hänge davon ab, wie tief der Eingriff sei.

Dabei bezieht sich Specht-Riemenschneider auch auf das von der Ampel-Regierung geplante Überwachungspaket. Das erlaube weitreichende Grundrechtseingriffe schon anlässlich von Wohnungseinbrüchen, greife auch die Privatsphäre von Zeugen an. „Das sind Bereiche in die wir nicht gehen können und niemals gehen sollten“, sagt sie. „Niemand will den Polizeien und Sicherheitsbehörden dringend benötigte Befugnisse nehmen. Aber was über die Verfassungsgrenze hinausgeht, geht einfach nicht.“

Zu einer möglichen Vorratsdatenspeicherung sagt Specht-Riemenschneider, dass das EuGH-Urteil aus dem April diese grundsätzlich erlaube, wenn sie verschiedene Kategorien persönlicher Daten ausreichend trenne und auf den absolut erforderlichen Zeitraum beschränkt sei. Bei der Ausgestaltung dieses Spielraums bestünde allerdings die Gefahr, „dass man in die Verfassungsfeindlichkeit läuft.“ Die Speicherung persönlicher Daten kann laut Specht-Riemenschneider zudem „ein Dauergefühl der Überwachung in der Bevölkerung schaffen“. Sie bittet, diese Tatsache in den politischen Dialog einzubeziehen.

Chatkontrolle: „höchst fragwürdig“
Zudem äußert sie den Wunsch, dass ihre Behörde früher in Entscheidungsprozesse eingebunden wird. „Dann machen Sie Gesetze, an denen wir am Ende nicht so viel rummeckern müssen.“ Datenschutz sei kein Innovationsverhinderer, „wenn wir ihn von Anfang an ordentlich mitdenken.“

Ein Transparenzgesetz hielte Specht-Riemenschneider für „ein tolles Signal“. Die Informationsfreiheit gehöre allerdings nicht zu ihren Schwerpunkten, sagt die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Bei der Chatkontrolle hält Specht-Riemenschneider es für „höchst fragwürdig“, ob diese zur Zielerreichung – den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Netz – überhaupt geeignet sei. Sie könne deshalb nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Die Übermittlung von Standortdaten von Telefonen anhand der Werbe-ID hat Specht-Riemenschneider, so sagt sie, „in den letzten drei Monaten Tag und Nacht beschäftigt.“ Sie fordert ein Gesetz, das Databroker adressiert, die solche Daten sammeln. Die seinen bislang nämlich datenschutzrechtlich noch nicht angreifbar.

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